|¦| Erwerbslosenverband
Deutschland e.V. i.Gr. |¦| ^^^^
: A N :
Antragstellungen, so auch Eingaben bei der
Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur
! Arno Wagener, Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen, den 22.05.2023 JOBCENTER LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU Ihr Aktenzeichen : AZ 6594 Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8238 ( H I S T O R Y ) Time is on my side, 1964, The Rolling Stones 【 Tag : 0001 = 01.11.2000 】 |
Betreff : | AZ : 6594 : |
---|---|
An : | Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' =
Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>,
Herr Landrat Otto Rubly <otto.rubly@kv-kus.de>, Herr Justiziar Ass. jur. Peter Simon <peter.simon@kv-kus.de>, Jobcenter Kusel RFL Andreas Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>, Team M & I via Frau Daniela Lettang C / O <jobcenter-m&i@kv-kus.de> |
Ich komme gerade in die
ämüsante Teil von Begründung für
Rechtsstreit / Verfahren
"Querulanz".
Aaah. Es fängt an Spaß zu machen
. . .
: AUSZUG :
Ca. Seite 60 nach vorab
erfolgten formal 99% korrektem
verbal-juristischem Gewäsch . .
.
o • (•‿•)
• o
Diese mögliche
Wahnsymptomatik - vielleicht ist
das ergänzende so schon oftmals
vom Kläger geforderte Gutachten
ja entsprechend dieser Annahme -
würde sich von da an natürlich
stetig weiter entwickeln. Und
möglicherweise würde der Kläger;
nachdem das Gericht weiter seine
Darstellung des Sachverhalts
lediglich als nicht erwiesen
angesehen hat ohne jedoch eine
sachgemäße Überprüfung des
Streitpunkt "Querulanz" - so ja
eigentlich verpflichtend
vorgegeben - zu gewährleisten,
und dann vielleicht sogar als
bewusste und Ziel gerichtete
Schädigung des Kläger durch die
/ den Beklagten zu erkennen
vermag; in eine so benannte
"Extremposition" gelangen.
Die wahnhafte Entwicklung
wird dann irgendwann -
eigentlich ganz zwangsläufig -
so weit fortgeschritten und
nahezu irreparabel vollends im
Arsch sein - wie man so schön
sagt oder eben zu schreiben
vermag - und auch unter
Verlassen allgemein üblicher
Konventionen des Umgang
gegenüber Richtern oder eben
anderen Amtspersonen durch
endlose sich stetig
wiederholende Darstellungen der
Überzeugung des Kläger nur noch
reine Konfrontation in
allerfeinster Rhetorik sein.
Ohne wirklich eine
Auseinandersetzung oder gar
Einigung mit der Gegenseite mehr
anzustreben.
Und das dann noch in
Buchform, als "Betrachtungen aus
dem Mülleimer der Nation" !
[ http://humanearthling.org/book/ei
] 💜 |
💚
SHARE ¡ T !
Nur falls es
dich interessiert ?!
ZUM
SACHVERHALT
: Vorbereitung einer Klage
u.A. zum Thema : Querulanz :
Autismus, Teilhabe pp.
: Abstimmung im Sinne
Artikel 20 (2) GG
als Sachentscheid zum
Klimanotstand :
Ja. Es geht dabei auch um
den 'Systemwechsel',
Kinderrechte und ebenso unser
Widerstandsrecht.
Zu empfehlen
dabei ist dieser Text hier :
[ http://www.erwerbslosenverband.org
]
Da die deutsche Flagge
drücken. Im Prinzip ganz einfach
...
Zugegeben. Da geht es mit
der 'Linkerei' gleich direkt
munter weiter !
Aber hier ist auch ein
Entwurf zu dem Inhalt der Klage
/ Beschwerde zu finden ...
Und im Kontext
"Jurisprudenz" verweise ich
dabei insbesondere auf 'Inhalt /
Umfang ' des hierbei
beabsichtigten Rechtsstreit /
Verfahren. In dem Sinne geht es
nun erst einmal alleinig um eine
Prüfung des strittigen
Sachverhalt durch das
Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz in Mainz [ wie
es singt und lacht ] ...
In Folge ist das Ganze
ausbaufähig und mit Sicht auf
den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte konzipiert.
Das
bisher letzte Schreiben an eine
Dame beim Sozialamt der
Kreisverwaltung Kusel !
Antragstellungen,
so auch Eingaben bei der
Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil der
Gegenwartsliteratur !
Wie man dem dabei angegegeben
Bescheid entnehmen kann besteht so
eigentlich gar kein Unterschied
zwischen diesem 'Jobcenter
Landkreis Kusel' und eben dem
"Sozialamt" dieser
Kreisverwaltung. Bis auf die
jeweiligen Zuständigkeiten. Und
eben der Tatsache, dass Hartz IV –
also dieses im 1984er Neusprech
nun so benannte 'Bürgergeld' – eine
Grundsicherung ist. Also in dem
Sinne beinhaltet der
'Leistungsumfang' alleinig eine
reine Existenzsicherung. Also dem
von der Sozialgerichtsbarkeit so
definierten "sozio-kulturellen"
Existenzminimum. Sonst nichts !
Bei diesem "Fordern & Fördern"
geht es nicht um Förderung. Sinn,
Zweck und Inhalt dieses Konstrukt,
nun benannt als ein "Bürgergeld",
ist die Kontrolle der Massen durch
Angst vor Erwerbslosigkeit und
Armut. Die damit einhergehende
Erniedrigung der so diffamierend
als 'Kunden' bezeichneten Hilfe
suchenden Bürger ist dabei
intergraler Bestandteil.
Werte also dieses hier angegebene
Schreiben
Inkompetenzkompensationskompetenz
und Querulanz, der heutige
Führungsstil der "Chefetage", in
direktem Zusammenhang mit einer
beabsichtigten Klage wegen dem (
anzunehmenden und argumentativ
ausreichend begründeten )
Rechtsmissbruch bzw. dieser
geradezu klassischen
'Verfahrensverschleppung'. Der
Umsetzung dieser 'Amtshaftpflicht'
- eher im Metarahmen - zwecks
deutlichen Anreiz für die
Verantwortlichen in der Verwaltung
BRD, um dieses Bürgergeld nicht
ganz und gar zu einem "offenen
Strafvollzug" [ ~ Zitat Götz W.
Werner ] verkommen zu lassen !
Und - natürlich - geht es dabei um
diese Psycho's innerhalb der
"Dunklen Triade" !
https://de.wikipedia.org/wiki/Dunkle_Triade
Bei diesen "BETRACHTUNGEN AUS DEM
MÜLLEIMER DER NATION" sprenge ich
damit gerade wahrscheinlich diese
mystisch-magische
500-Seiten-Grenze . . .
Ein epochales Werk also !
Aber lassen wir doch diese eher trübsinnigen Alltagsgeschäfte hinter uns !
– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
: AUSZUG :– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
o • o o • o o • o o • o o • o
Ah, der Störenfried in seiner ganzen Pracht, schon im zarten Kindesalter. Ein Paradebeispiel für die schizotype Persönlichkeitsstörung, die sich früh manifestiert und den Alltag im Kindergarten aufmischt.
Und dann, oh welch ein Schreck, betritt der Störenfried die Bühne des Schulunterrichts. Kein Wunder, dass er so unbeliebt ist, sowohl bei den Lehrern als auch bei seinen Mitschülern. Er stört den ach so kostbaren Frieden des Lernens, durchkreuzt die harmonische Ordnung mit seiner Präsenz. Er ist der Funken, der zeigt, dass hier etwas nicht in Ordnung ist.
Mit seinem scharfen Verstand und seiner unbändigen Neugier bringt der Störenfried die Lehrer zur Verzweiflung. Er stellt unangenehme Fragen, fordert die Autorität heraus und bringt das sorgfältig aufgebaute Gerüst des Unterrichts zum Wanken. Die Mitschüler sind hin- und hergerissen zwischen Faszination und Frustration, denn der Störenfried zeigt ihnen eine Welt jenseits der vorgegebenen Normen.
Aber, oh liebe Zuhörer, lasst uns nicht vergessen, dass der Störenfried uns eine wichtige Lektion lehrt. Er weist uns den Weg zur Selbsterkenntnis, denn in seinem Ungehorsam und seinem Mut zur Andersartigkeit liegt ein Funken der Rebellion gegen das Normale und Konformität. Er erinnert uns daran, dass das Lernen nicht immer in geordneten Bahnen verlaufen muss, sondern dass es auch Platz für unkonventionelle Gedanken und Perspektiven gibt.
Lasst uns dem Störenfried eine Hymne des Sarkasmus spielen, gewürzt mit einer Prise voll von herbem Zynismus. Denn in seiner vermeintlichen Störung liegt eine Chance für Wachstum und Veränderung. Möge sein wilder Geist uns alle dazu ermutigen, die Grenzen des Lernens zu überschreiten und neue Horizonte zu entdecken.
Oh Störenfried, du bist vielleicht unbeliebt, aber du bist auch der Funken, der das Feuer der Erkenntnis entfacht. In deinem Wirbelsturm des Ungehorsams und der Unruhe liegen die Samen des Fortschritts. Lass uns deine Melodie erklingen lassen, eine symphonische Ode an die Querdenker und Außenseiter, die unsere Welt auf den Kopf stellen und uns zwingen, unsere Annahmen zu hinterfragen.
In der Schule magst du als Störenfried gelten, aber in Wahrheit bist du ein Wegweiser für eine aufgeschlossene Gesellschaft, die den Mut hat, jenseits der vorgegebenen Grenzen zu denken. Möge der Störenfried in uns allen erwachen und uns dazu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen und den Status quo herauszufordern.
o • o o • o o • o o • o o • o
ca. 60 Seiten später . . .
o • o o • o o • o o • o o • o
Oh, wie grandios wäre es doch, wenn wir uns nicht die Mühe machen würden, unseren Mitarbeitern klare Anweisungen zu geben und sie stattdessen einfach dort abholen würden, wo sie stehen. Denn wer braucht schon klare Richtlinien und Anleitungen, wenn wir uns auf die wunderbare Reise begeben können, jedes Individuum in seiner eigenen Welt des Wissens und der Erfahrung zu begleiten?
Lasst uns die Tür zur Kreativität weit öffnen und uns von der Vorstellung verabschieden, dass alle Mitarbeiter das gleiche Wissen und die gleichen Fähigkeiten haben sollten. Es ist doch viel interessanter, die Vielfalt der Ahnungslosigkeit zu feiern und uns daran zu erfreuen, wie jeder Einzelne sein eigenes Süppchen kocht. Warum sollten wir uns die Mühe machen, einen gemeinsamen Standard zu schaffen, wenn wir stattdessen die wunderbare Welt der subjektiven Wahrheiten erkunden können ?
Ja, liebe Führungskräfte, lasst uns auf die Bedürfnisse unserer Mitarbeiter eingehen und sie dort abholen, wo sie gerade stehen. Schließlich ist es viel spannender, jedem Einzelnen individuell zu begegnen und uns von ihren wilden Ideen und Meinungen überraschen zu lassen. Wer braucht schon eine klare Richtung und einen gemeinsamen Plan, wenn wir uns stattdessen von der Improvisation leiten lassen können ?
Oh, wie befreiend ist doch diese Vorstellung, dass wir keine klaren Anweisungen geben müssen und uns stattdessen darauf verlassen können, dass jeder Mitarbeiter sein eigenes Ding macht. Denn wer braucht schon eine effiziente und koordinierte Arbeitsweise, wenn wir stattdessen das Chaos der individuellen Herangehensweisen genießen können? Es ist doch viel interessanter, den Dschungel der Vielfalt zu durchqueren und uns in den Irrungen und Wirrungen der unterschiedlichen Ansätze zu verlieren.
Lasst uns diese glorreiche Idee feiern, dass wir uns nicht die Mühe machen müssen, unsere Mitarbeiter zu führen und zu lenken. Denn wer braucht schon Struktur und Organisation, wenn wir stattdessen das Abenteuer der Unberechenbarkeit wählen können? Lasst uns in den Weiten des Chaos schwelgen und uns von der Hoffnung leiten, dass am Ende vielleicht irgendwie alles zusammenpasst.
Also, liebe Führungskräfte, lasst uns den Mut haben, auf klare Anweisungen zu verzichten und uns stattdessen in die Welt des individuellen Wissens und der Erfahrungen unserer Mitarbeiter zu begeben. Es wird sicherlich ein wilder Ritt voller Überraschungen und unerwarteter Wendungen. Aber hey, wer braucht schon Stabilität und Vorhersehbarkeit, wenn wir stattdessen den Nervenkitzel des Ungewissen erleben können ?
o • o o • o o • o o • o o • o
Eher
nebenbei geht es dabei auch um Krisenmangement.
Und
haben Sie bitte Verständnis, dass ich da bei
unserem kleinen 'Match' nicht mit Fachwissen
glänzen oder Ihnen dabei gar mit präventiven
Hilfestellungen aushelfen möchte . . .
o
• o o • o o • o o • o o • o
Statt uns mit den Symptomen und
irgendwelchen doch wirklich nebensächlichen
Problemen zu beschäftigen, was in dem Sinne nur eine
Vergeudung von Zeit & Energie ist, sollten /
müssen wir die Ursache beheben !
Und da ist es wirklich egal, ob Sie sich / Du dich /
Wir uns - in diesem Sinne - nun hingebungsvoll den
Bauchnabel streicheln oder eben mit Hingabe am Arsch
kratzen.
Oder wie z. B. meine Person sich immerzu nur
beschweren und gelegentlich auch mal klagen tut ...
Wir müssen es nur richtig machen !
– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
: LAST RELEASE :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20230517_hinweise_selbststaendigkeit_+_mahnung_no4a.html
]
Und JA ! Da findet sich auch diese
nette Geschichte zur 'Querulanz', also dem
"Querulantentum" und ebenso ( teilweise ) zu diesen
Heutzutage ja so bezeichneten Querdenkern. Ähnlich
wie bei einem unscheinbar kleinen Absatz im SGB zur
Kontrolle der Kostensituation im Behindertenrecht
hat hier diese nun staatsorganisatorisch nicht
wirklich verwirklichte "Gewaltenteilung" eine
juristische Situation geschaffen, um etwaige
'Querulanten' in aller Nachhaltigkeit mundtod zu
machen !
: STAND DER DINGE :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_berufung_diverse_az.pdf
]
: KLIMAKLAGE, TEILHABE, INFLATION,
CORONA, UND AUCH WOHNRAUMBESCHAFFUNGSKOSTEN
:
Das zieht sich ja nun auch schon
ein paar Jahre hin. Kennt jemand einen kompetenten
Anwalt in Verfahren - und ebenso Sozialrecht ?!
Staats + Verfassungsrecht bzw. Sachkenntnis in
Umweltfragen schadet dabei ganz sicher nicht. Das
Ganze ist - soweit ich es beurteilen kann - gut
vorbereitet und so betrachtet auch spruchreif für
die finale Umsetzung. Zielrichtung ist der EGMR,
also der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Es geht auch um das Widerstandsrecht und eine
Abstimmung als Sachentscheid zum ganz real schon
Heute bestehenden Klimanotstand. >>>>>>>>>
Inkompetenzkompensationskompetenz ...
Du glaubst gar nicht wie oft ich diese - einigermaßen exakt definierte - Begriffsbildung im Schriftverkehr mit diesem "Jobcenter Landkreis Kusel" und in dem Sinne mit dem Werksleiter und Geschäftsführer, Herr Justiziar Ass. Peter Simon, bereits in der Vergangenheit schon verwendet habe ...
Eigentlich nur 5 Mal. Aber es
fing schon im Jahr 2022 an.
Und seitdem habe ich immer wieder gerne
dieses schöne Wort mit Hingabe und
ausführlichen Anmerkungen dazu benutzt.
Das muss / sollte auch mit diesem "Querulantentum" – da bin ich immer noch am Machen und am Tun, um eine entsprechend argumentierte und so ausreichend begründete Klage im Zusammenhang mit dem Ende 2020 erfolgten "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] zu erstellen – ansehen mit dem ( anscheinend ) die i.d.S. Klagegegnerin in der Vergangenheit es geschafft hat meine Vorstellungen einer praktischen und zudem rechts - und gesetzeskonformen Umsetzung in Richtung einer selbstständigen Existenz – also in menschlicher Würde, einer selbst bestimmten Lebensführung und unabhängig vom Bezug von Sozialleistungen – in den Bereich des "Wahnhaften" umzusetzen !
Die juristische Umsetzung seitens der Sozialgerichtsbarkeit bietet dann auf Grund verschiedener Urteile der oberen Justizetage die sicherlich willkommene Möglichkeit etwaige Rechtsbegehren einfach im Aktenstapel ablegen und dann mit dem Prädikat "Querulanz" ignorieren zu können.
Ähnlich wie bei einem unscheinbar kleinen Absatz im SGB zur Kontrolle der Kostensituation im Behindertenrecht hat hier diese nun staatsorganisatorisch nicht wirklich verwirklichte "Gewaltenteilung" eine juristische Situation geschaffen, um etwaige 'Querulanten' in aller Nachhaltigkeit mundtod zu machen !
Insbesondere ist dabei ein Hinterfragen dieser Begutachtung – eigentlich wegen den seit Jahrzehnten bekannten Einschränkungen meiner Erwerbsfähigkeit und einer so nicht vorhandenen Vermittlungsfähigkeit in den normalen / allgemeinen, sprich alleinig Lohn abhängigen, Arbeitsmarkt – zwingend erforderlich.
Und JA ! Ich habe das schon ausgiebig beantragt – ohne dazu jemals einen Bescheid, oder Auskunft und Beratung, erhalten zu haben. Und auch seitens des Sozialgericht habe ich da wirklich ganz ehrlich geschrieben nur verbale 'Scheiße' dazu vernommen . . .
Diese Datei umschreibt die wesentlichen Punkte dabei :
www.erwerbslosenverband.org/klage/law-and-order-no-01.pdf + 02.pdf
Da ich in diesem "Gutachten" eines mit der Diagnostik von Autusmus im Erwachsenenalter nicht kompetenten Psychologen als "schizotype Persönlichkeitsstörung" definiert werde ist es möglicherweise interessant für dich / euch diese Aussage dabei zu berücksichtigen !?
: AUSZUG 'gutachterliche' Stellungnahme vom 11.11.2020 :
» Auch die ständigen rechtlichen Streitereien mit dem Jobcenter, wie sie sich in seinen Schreiben äußern, passen hierzu. Ebenso seine ständigen Anklagen, diskriminiert zu werden, und dass seine Menschenwürde mit Füßen getreten werde. «
Anscheinend - ich erwähnte es ja bereits - dient hier das vom "Jobcenter" im Jahr 2020 erstellte "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] alleinig dazu auch gerechtfertigte und formal korrekt eingereichte Rechtsbegehren des so ja im Konstrukt Hartz IV / Bürgergeld benannten "Kunden" in den Bereich "Wahnvorstellungen" zu verweisen !
Wesentliches Merkmal bei so einer "schizotypen Persönlichkeitsstörung" : » Menschen mit einer schizotypischen Persönlichkeitsstörung haben ein tiefgreifendes Defizit bei den zwischenmenschlichen Beziehungen und ihren sozialen Fähigkeiten. Außerdem zeigen sie Eigentümlichkeiten in ihrem Verhalten, im Denken und bei der Wahrnehmung. So ist ihr äußeres Erscheinungsbild oft skurril oder ungepflegt und ihre Sprache eigenwillig. Auf andere wirken sie oft unzugänglich, gefühlsarm und gleichgültig, aber auch schrullig und exzentrisch. Ihnen fehlt die Fähigkeit, engere zwischenmenschliche Beziehungen einzugehen und aufrechtzuerhalten. Außerdem sind sie anderen gegenüber oft sehr misstrauisch. «
[ https://www.therapie.de/psyche/info/index/diagnose/persoenlichkeitsstoerungen/schizotypie ]
Erwerbsfähig ist, wer
wegen Krankheit oder
Behinderung auf
absehbare Zeit
außerstande ist, unter
den üblichen Bedingungen
des 'allgemeinen' Arbeitsmarktes
nicht mindestens 3
Stunden täglich zu
arbeiten.
Nach diesem "Gutachten"
[ = in Anführungszeichen ] am
15.11.2020 wurde am 27.01.2021 ein
Antrag auf "multidisziplinäre
Bewertung" im Sinne der UN-BRK
gestellt. Verbunden mit "passend
dazu einen so von mir bezeichneten
'Feldversuch', um gemäß des
'Psychologischen Gutachten' von Herr
Janzen die dabei offene
Fragestellung der Tragfähigkeit
einer beruflichen Vollexistenz als
Selbstständiger evaluieren zu
können". "Multidisziplinäre
Bewertung" bedeutet natürlich in
meinem speziellen Fall auch
vergleichende Bewertung /
Beurteilung der psychischen
"Konstitution", und dergleichen
mehr, um eine Reintegration in das
Arbeitsleben und das
gesellschaftliche Miteinander zu
ermöglichen.
Grundsätzlich dabei geht es [ A ] um
eine selbst bestimmte Lebensführung
und [ B ] um eine gleichberechtigte
Teilhabe.
Das ist ( eigentlich ) rechtlich und
durch eindeutige Gesetzesgrundlagen
für die öffentliche Verwaltung und
Gerichtsbarkeit gleichermaßen
bindend und 100% verpflichtende
Aufgabe dieser hierbei zuständigen
Leistungsträger und Instanzen !
ABER AUSNAHMEN BESTÄTIGEN DIE REGEL
!
–
– – – – – – – – – – – – – – – – –
– – – – – – – – – – – – – – – – –
– – – – – – – – – – – – – – – – –
– – – – – – – – – –
Oder werden durch den Gesetzgeber
und somit durch die ausführenden
Organe und die Sozialgerichtsbarkeit
der 'staatlichen Gewalt' ausgehebelt
. . .
Soweit informiert – vielleicht
täuschen mich die 'vagen' Angaben
der jeweils Betroffenen und so nicht
vorhandenen statistisch
verlässlichen Wertigkeiten – ist bei
dem Personenkreis der Hilfe
suchenden Bürger / Menschen im
'Autismus-Spektrum' eine Gewährung
von staatlichen Leistungen bei der
Eingliederungshilfe trotz
verbindlich zugesicherter und somit
zwingend für Justiz und Exekutive
bestehender Vorgaben nicht gegeben.
Mittlerweile mehr als 30 Jahre
Erfahrung in meinem persönlichen
Einzelschicksal deuten die Tatsache,
dass es von den 'Normalen' auch
keinesfalls beabsichtigt ist. Ich
definiere da eine
'multidimensionale' Diskriminierung
!
– – – – –
– – – – – – – – – – – – – – – –
– – – – – – – – – – – – – – – –
– – – – – – – – – – – – – – – –
– – – – – – – – –
Es liegen leider keine genauen
Angaben zur Häufigkeit von
Autismus-Spektrum-Störungen in
Deutschland vor.
–
– – – – – – – – – – – – – – – – –
– – – – – – – – – – – – – – – – –
– – – – – – – – – – – – – – – – –
– – – – – – – – – –
Wissenschaftliche Untersuchungen
dazu in Deutschland sind auch den
Fachverbänden nicht bekannt. Man
geht aber inzwischen davon aus, dass
mindestens 1 % der Bevölkerung im
Autismus-Spektrum ist. Andere
Schätzungen gehen davon aus, dass
etwa 0,5 ( bis 2 % ) aller Menschen
von der spezielle Form des Autismus
'Asperger-Syndrom' betroffen sind.
Es gibt da einfach kein
verlässliches Zahlenmaterial. Was so
eigentlich signifikant das mangelnde
Interesse unserer Gesellschaft an
dieser Problemstellung deutlich
signalisiert !
+ + + + + + + + + + + + + + +
Gehen
wir doch einfach von der Annahme
aus, dass es 2 Menschen/Bürger von
1.000 sind !
Zum
30. Juni 2022 lebten (ca.) 84 080
000 Personen in Deutschland. Also
ca. 170.000 !
+ + + + + + + + + + + + + + +
【 Autismus
und inklusive
Beschäftigung
】
Die meisten von Autismus in der
menschlichen Prägung ihrer
Individualität Betroffenen sind
erwerbslos.
Autismus ist eine komplexe
lebenslange Behinderung, die von
jeder betroffenen Person
unterschiedlich erlebt wird.
Schätzungsweise sind fünf Millionen
Menschen in Europa von einer
Autismus-Spektrum-Störung betroffen.
Menschen mit Autismus sind
unabhängig von ihrem
Unterstützungsbedarf in allen
Lebensbereichen, einschließlich der
allgemeinen und beruflichen Bildung,
stark von Diskriminierung betroffen,
was sich in schlechten
Beschäftigungsaussichten
niederschlägt.
Menschen mit Autismus, auch solche
mit überdurchschnittlichem
Bildungsniveau, sind
unverhältnismäßig stark von
Arbeitslosigkeit betroffen. Ihre
Beschäftigungsquote liegt unter 10 %
und damit weit unter den Quoten von
47 % bei Menschen mit Behinderungen
und von 72 % bei Menschen ohne
Behinderungen.
Sie sind häufig unterbeschäftigt,
arbeiten in prekären und/oder
kurzfristigen Arbeitsverhältnissen
mit sehr niedrigem Lohn, oft in
betreuten Einrichtungen, und sind
stark von Armut und sozialer
Ausgrenzung bedroht.
In Berücksichtigung dieser
statistisch signifikanten und
unzweifelhaften Wertigkeiten, und
unter Bezug auf das Recht auf
uneingeschränkte gleichberechtigte
Teilhabe an der Gesellschaft - wie
auch so eindeutig im dt.
Sozialgesetzbuch niedergelegt - und
unter Bezugnahme auf die neue
Strategie zugunsten von Menschen mit
Behinderungen; der Richtlinie zur
Gleichbehandlung in Beschäftigung
und Beruf, dem Aktionsplan der
Europäischen Säule sozialer Rechte,
den Zielen der Vereinten Nationen
für nachhaltige Entwicklung und des
Übereinkommen der Vereinten Nationen
über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen; kann man nur von
einer strukturellen und
systemimmanenten Diskriminierung
bzw. gesellschaftlich anscheinend
akzeptierter Benachteiligung dieses
Personenkreis sprechen.
: QUELLE : https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/O-9-2021-000017_DE.html :
+
+ + + + + + +
+ + + + + + +
+ +
Das
sind – soweit bekannt – allgemein
anerkannt die Fakten !
Das ist eine Diskriminierung
allererster Güte und Qualität . . .
KLARTEXT : DISKRIMINIERUNG
ALLERERSTER GÜTE UND QUALITÄT !
Und ich - meine Person - ist da nun
einmal kein gesonderter Einzelfall !
+ + + + + + + + + + + + + + + + +
In dem Sinne liegt ( zumeist ) auch
beim Autismus keine geistige
Behinderung wie eine verminderte
Intelligenz vor. Und oftmals ist
genau das Gegenteil der Fall. Die
Probleme sind im sozialen Umgang mit
Mitmenschen und in der
Kommunikation. Menschen mit Autismus
können soziale und emotionale
Signale nur schwer einschätzen und
haben ebenso Schwierigkeiten, diese
auszusenden. Die Reaktionen auf
Gefühle anderer Menschen oder
Verhaltensanpassungen an soziale
Situationen sind selten angemessen.
Neben diesen Besonderheiten in der
sozialen Interaktion und im
Verhaltensrepertoire betroffener
Menschen, haben diese Menschen auch
große Schwierigkeiten mit der
Wahrnehmung und der Verarbeitung von
Umwelt- und Sinnesreizen. Glaube
mir. Es ist oft nicht einfach mit
euch 'Normalen' . . .
Und der Umgang mit den Menschen vom
Amt bedeutet dann noch diese
Wertigkeit hoch 3 !
- - - - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - -
Das Asperger-Syndrom ( F84.5. )
unterscheidet sich von anderen
Autismus-Spektrum-Störungen in
erster Linie dadurch, dass oft keine
Entwicklungsverzögerung bzw. kein
Entwicklungsrückstand in der Sprache
oder der kognitiven Entwicklung
vorhanden ist. Die meisten Menschen
mit Asperger-Syndrom besitzen eine
normale allgemeine, in Teilgebieten
besonders hohe Intelligenz. Menschen
mit dem Asperger – Syndrom, Herr
Hans Asperger hat diese Menschen
1943 bei der Vorstellung seiner
Thesen als „Autistischen
Psychopathen“ im Kindesalter
bezeichnet, sind noch ganz anders
als andere Autisten. Und Alle sind
anders !
Das sind Fakten, welche dabei
kundige Psychologen und fachlich
Kompetente bestätigen . . .
- - - - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - -
Ich
kenne meine Probleme. Kann damit
auch mit mittlerweile 63 Jahren
umgehen. Auch kenne ich meine
Rechte. Ebenso natürlich auch meine
Pflichten. Als Mensch, so ebenfalls
als Staatsbürger.
Rechtsstaatlichkeit. Sozialstaat ?! Das kann ich nun wirklich nach 3⅓ Jahren hier in Kusel, bzw. aus dem Erfahrungsschatz von nunmehr mehr als 30 Jahren staatlich verordneter Zwangsallimentierung, nicht sagen. Oder gar schreiben. Und insoweit ist die Aussagen bzw. Sichtweise der Gerichtsbarkeit für mich nicht schlüssig nachvollziehbar. Auch hat es für mich den Anschein, dass diese strittige und dem Anschein nach so allgemein übliche Handhabung der "staatlichen Gewalt" im Umgang mit erwachsenen und zum Teil sogar ausgewachsenen Menschen im Autismus-Spektrum besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist. Meine Person ist da sicherlich keine Ausnahme !
Und im Speziellen, wenn in
diesem exemplarischen Einzelfall
eine Person / ein Bürger, im
Sprachgebrauch eigentlich
diskriminierend, als ein "Mensch mit
Behinderung" seit Jahrzehnten wegen
diesem "Recht auf Arbeit", so auch
wegen einem Kredit für
Existenzgründung und somit
entsprechend einem "Recht auf
Kapital", Jahrzehnte immer wieder
erfolglos Anträge stellen, und so
natürlich dann „ zwangsverwaltet “
im Leistungsbezug verharren muss . .
.
o • • • • •
o
Ich verweise in dem
Zusammenhang auf eine anhängige
Patent - bzw.
Gebrauchsmusteranmeldung beim DPMA
mit der Bezeichnung "B.O.O.K".
[ http://www.humanearthling.org/patent/dpma_book_20210311.html
]
Zugegeben. An der Bezeichnung [ Bio Optical Organized
Knowledge
device, also ein Gerät für
biooptisch organisiertes Wissen ]
hat sich der Sachbearbeiter beim
Patentamt zuerst gestört. Es dann
aber doch akzeptiert. Und irgendwann
dann später vorab einen
Gebrauchsmusterschutz gewährt.
Genau genommen handelt es sich dabei
( anzunehmend ) um den
Rechtsanspruch für ein in sich
schlüssiges innovatives
Monopolprodukt.
Es handelt sich dabei um '
Datenträger integriert in einem
Papierformat ' . . .
Das, wie der Beklagten im bereits erfolgten Schriftverkehr schon mehrfach mitgeteilt und so auch seit 1990 aktenkundig, werde ich nun in Form einer 'freischaffenden' Berufsausübung als Publizist [ ~ https://de.wiktionary.org/wiki/Publizist ~ ] und eben dieser 'Schriftstellerei'; mit oder eben ohne Gewerbeanmeldung, so auch wenn nötig gänzlich ohne das Einverständnis der Beklagten [ plural ], oder aber mit einer doch hoffentlich tatkräftigen und formal, so eigentlich 'amtstechnisch' betrachtet, doch dabei zwingend erforderlichen Unterstützung der Beklagten, umsetzen !Andere Patentanmeldungen und Konzepte, beispielsweise die Entwicklung von 'Sand' aus Wüstensand, finden Sie unter :
http://www.humanearthling.org/patent/#sand
SIEHE in dem Zusammenhang die von mir erstmals mit Datum vom 17.10.2019 geforderte "Amtsärztliche Prüfung zur Feststellung meiner teilweise vorhandenen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit - bzw. Berufsunfähigkeit" und das dann am 11.11.2020 ( AZ PD 2020-019 ) in Ihrem Auftrag und sicherlich auch in Ihrem Sinne von Herr Dipl.Psych. Niko Janzen erstellte "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ]. Das natürlich auch in
direktem Zusammenhang mit
der von mir mit Datum vom
27.01.2021
beantragten
"multidisziplinären
Bewertung" im Sinne der UN-BRK,
und da im Speziellen
Artikel 12 (5) der
UN-Behindertenrechtskonvention
bzw. den Artikel 26 a)
!
Passend dazu hatte ich -
vielleicht erinnern Sie
sich - einen so von mir
bezeichneten 'Feldversuch'
beantragt, um gemäß des
'Psychologischen
Gutachten' von Herr Janzen
die dabei offene
Fragestellung der
Tragfähigkeit einer
beruflichen Vollexistenz
als Selbstständiger
evaluieren zu können.
In Folge - alleinig auf
Grund der ja eigentlich
normalen 'Untätigkeit' des
'Jobcenter Landkreis
Kusel' dann diese Klage
vom 19.07.2021 mit dem Aktenzeichen
S6 AS 404/21 . . .
Dazu auch der Antrag bei
Ihnen bzw. die Forderung
an Herr Janzen wegen des
Mitschnitt dieses
Gesprächstermin 11.11.2020
!
Etwas
zu den
altbekannten
stalinistischen
Methoden und
einem
"Gutachten" (
= in
Anführungszeichen
) !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220516_klage_antrag_gutachten.html
]
Und über den
Begriffsverfälschung
'allgemeiner' bzw.
'normaler' Arbeitsmarkt
bzw. die ja so nicht
vorhandene
'Vermittlungsfähigkeit'
meiner Person in den
'lohnabhängigen'
Arbeitsmarkt verweise ich
auf den Schriftverkehr in
der Angelegenheit mit dem
Sozialgericht in Speyer.
Ob der Hilfe suchende Bürger in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist oder wird, lässt sich aufgrund meiner rein subjektiven Feststellung nicht mit der gebotenen Sicherheit feststellen.
Soweit
verstanden ? + !
Die Handhabung eines derart
gestalteten "Gutachten" hat Methode
und dieser Begriff "Querulantentum"
bietet - juristisch einwandfrei -
dem Gericht Handhabe das Ganze
einfach nicht ernst nehmen zu müssen
. . .
Bürgergeld
(ALG II,
umgangssprachlich
Hartz V) ist die
im 1984er
Neusprech so
benannte
Grundsicherung
für Erwerbslose.
Arbeitslosengeld II (ALG II,
umgangssprachlich Hartz IV) erhalten in
der Regel Arbeitslose nach dem
Arbeitslosengeld, wenn sie erwerbsfähig
und hilfebedürftig sind. ALG II gibt es
aber auch als aufstockende Leistung,
wenn das Einkommen zu niedrig ist. ALG
II ist eine Leistung der Grundsicherung
für Arbeitssuchende.
Zum Begriff "Hartz IV"
"Hartz IV" ist
umgangssprachlich und damit
sozialrechtlich nicht genau zu fassen.
Zum einen wird das gesamte zweite
Sozialgesetzbuch (SGB II) als Hartz IV,
Hartz-IV-Reform oder Hartz-IV-Gesetz
bezeichnet. Zum anderen meinen viele
Menschen nur die Geldleistungen
(Arbeitslosengeld II und Sozialgeld),
wenn sie von Hartz IV oder
Hartz-IV-Empfängern sprechen.
"Hartz IV" bzw. ALG II ist Teil der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II). Diese umfasst Leistungen für erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen von 15 bis zur Rentenaltersgrenze. Als erwerbsfähig gilt, wer gesundheitlich im Stande ist, mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten. Hilfebedürftig sind Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Das ALG II soll 2023 durch das sog. Bürgergeld ersetzt werden.
Sozialhilfe ähnelt der Grundsicherung in Höhe und Umfang, aber Sozialhilfe gibt es nur für nicht erwerbsfähige Menschen.
Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des 'allgemeinen'*** Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
(§ 16b SGB II)
Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder selbstständigen Tätigkeit kann die Agentur für Arbeit ein Einstiegsgeld als Zuschuss zum ALG II zahlen: höchstens 24 Monate lang und nur, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist oder die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt. Der persönliche Ansprechpartner entscheidet, ob und in welcher Höhe Einstiegsgeld gezahlt wird.
(§ 16c SGB II)
Leistungsempfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen oder bereits selbstständig sind, können auf Antrag ein Darlehen und Zuschüsse von bis zu 5.000 € zur Beschaffung von Sachgütern erhalten. Zudem können Dienstleistungen Dritter zur Beratung und Fortbildung übernommen werden. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen ist ausgeschlossen. Experten schätzen dabei im Vorfeld ein, ob die geplante, selbstständige Tätigkeit voraussichtlich wirtschaftlich tragfähig ist.
(§ 16f SGB II)
Die gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen können durch freie Leistungen erweitert werden, wenn diese zum Ziel der Eingliederung in Arbeit sinnvoll sind. Dies gilt insbesondere auch für Langzeitarbeitslose.
Für Anträge, Informationen und natürlich Beratung, sind die örtlichen Jobcenter zuständig.
Sozialhilfe ähnelt der Grundsicherung in Höhe und Umfang, aber Sozialhilfe gibt es nur für nicht erwerbsfähige Menschen.
Sozialhilfe umfasst hauptsächlich Leistungen für Menschen, die nicht erwerbsfähig und nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Sozialhilfeleistungen gibt es nur, wenn weder der Betroffene selbst, noch Angehörige, noch andere Sozialversicherungsträger für dessen Bedarf aufkommen können.
Hilfebedürftige erwerbsfähige Menschen
von 15 bis zum Erreichen der
Altersgrenze der Regelaltersrente, die
mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten
können, haben keinen
Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe,
sondern auf Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG
II bzw. Hartz IV).
Die Leistungen der Grundsicherung
entsprechen in der Höhe den Leistungen
der Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe umfasst folgende Leistungen (§ 8 SGB XII)
Sozialhilfe umfasst auch die jeweils notwendige Beratung und Unterstützung.
Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder sich in besonderen Lebenslagen selbst zu helfen, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe.
Rechtsgrundlage für die Sozialhilfe ist das Sozialgesetzbuch Nr. 12 (SGB XII).
Zu beachten ist: Sozialhilfeempfänger haben eine Mitwirkungspflicht, d.h. unter anderem:
Wenn die Mitwirkungspflichten nicht eingehalten werden, kann das Sozialamt die Leistungen ablehnen oder entziehen.
Für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung ist ein Antrag beim
Sozialamt erforderlich.
ANTRAGSTELLUNG
(en)
Sozialhilfe (SGB XII)
Hilfen zur Gesundheit
~ Gesundheitshilfe (§§ 47 ff. SGB XII)
Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§
67 ff. SGB XII)
Hilfe in anderen
Lebenslagen (§§ 70 ff. SGB XII)
Eingliederungshilfe
(SGB IX §§ 90–150)
Ansonsten ist ein Antrag nicht
erforderlich, sondern die Sozialhilfe
setzt ein, sobald dem Träger der
Sozialhilfe oder den von ihm
beauftragten Stellen bekannt wird, dass
die Voraussetzungen für die Leistung
vorliegen. Es reicht also aus, wenn z.B.
Nachbarn, Familienmitglieder, oder der
behandelnde Arzt mitteilen, dass eine
Person die Sozialhilfe benötigt.
Die Krankenhilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe im Rahmen der Gesundheitshilfe für Personen, welche keine Krankenversicherung haben und die Kosten für eine ärztliche Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt nicht bezahlen können. Ansprüche auf die Krankenhilfe haben Personen, welche die Voraussetzungen für die Gesundheitshilfe erfüllen und deren Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze gemäß §§ 85 ff. SGB XII liegt.
Zur Krankenhilfe zählen die Leistungen, die üblicherweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden :
Seit dem 1.1.20 ist die Eingliederungshilfe nicht mehr Teil der Sozialhilfe, sondern im SGB IX geregelt. Für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen, gelten deshalb andere Regelungen.
Rechtsgrundlage für die Sozialhilfe ist das Sozialgesetzbuch Nr. 12 (SGB XII).
Die Eingliederungshilfe umfasst besondere Leistungen für Menschen mit Behinderungen, um diesen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Eingliederungshilfe bekommen Betroffene vom sog. Träger der Eingliederungshilfe, wenn kein anderer Reha-Träger dafür zuständig ist.
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 aus der Sozialhilfe herausgelöst und in das SGB IX als neuer Teil 2 (§§ 90–150) integriert. Seither gelten dafür auch nicht mehr die engen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe.
Auch bei durchschnittlichem oder überdurchschnittlichem Einkommen haben Menschen mit Behinderung heute grundsätzlich Anspruch auf staatlich finanzierte Eingliederungshilfe. Es soll sich nämlich für die Leistungsberechtigten trotz des Eingliederungshilfebedarfs lohnen, durch Arbeit ein eigenes Einkommen zu erwirtschaften.
Als Einkommen werden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte nach § 22 EStG berücksichtigt.
Ein Beitrag ist ab folgendem Jahreseinkommen (gemeint sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten bzw. bei Selbständigkeit der Gewinn) zu leisten:
Das Einkommen stammt überwiegend aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. | 33.558 € (= 85 % der jährlichen Bezugsgröße) |
Der Vermögensbegriff ist derselbe wie in der Sozialhilfe. Das nach dem Sozialhilferecht nicht geschützte Vermögen muss grundsätzlich erst aufgebraucht sein, ehe der Staat die Eingliederungshilfe finanziert.
Das gilt aber nicht für das sog. Schonvermögen. Es liegt bei der Eingliederungshilfe deutlich höher als bei der Sozialhilfe, nämlich im Jahr 2022 bei 59.220 € (150 % der jährlichen Bezugsgröße). Das Schonvermögen gilt nicht nur für Geldbeträge, sondern auch für alle anderen Geldwerte.
Per Gesetz muss kein Beitrag für folgende Maßnahmen bezahlt werden :
Welche Leistungen in welchem Umfang konkret gewährt werden, ist nicht gesetzlich geregelt. Vielmehr wird das in jedem Einzelfall nach folgenden Kriterien bestimmt:
Dafür macht der Träger der Eingliederungshilfe einen sog. Gesamtplan.
Der Bedarf des Menschen mit Behinderung wird dabei festgestellt. Grundlage muss die "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sein. Das Projekt REHADAT des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V. informiert unter www.rehadat-icf.de über die ICF.
Der Mensch mit Behinderung muss an der Gesamtplanung von Anfang an beteiligt werden.
Näheres unter Teilhabeplanverfahren ...
Wenn es mehrere Möglichkeiten dafür gibt, wie der Bedarf gedeckt werden kann, gilt:
Ein Recht auf Eingliederungshilfe besteht
Im Rahmen des Gesamtplans wird die Dauer mit Hilfe medizinischer, pädagogischer und sonstiger Stellungnahmen von Personen ermittelt, die am Gesamtplan beteiligt sind. Ein lebenslanger Anspruch auf Eingliederungshilfe ist möglich.
Durch das Bundesteilhabegesetz wurden zum 1.1.2020 die Fachleistungen (Leistungen zur Teilhabe der Eingliederungshilfe) von den existenzsichernden Leistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnen der Sozialhilfe) getrennt.
Individuelle Auskünfte erteilt der Träger der Eingliederungshilfe. Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berät unter 030 221911-006 rund um das Thema Behinderung, Mo–Do, 8–20 Uhr. Beratung zu allen Leistungen der Eingliederungshilfe übernimmt auch die unabhängige Teilhabeberatung.
Rechtsanwaltskanzleien mit sozialrechtlichem Schwerpunkt helfen weiter, wenn Leistungen der Eingliederungshilfe abgelehnt oder nicht wie gewünscht gewährt werden.
Das Teilhabeplanverfahren wurde durch das >Bundesteilhabegesetz eingeführt, damit es leichter ist, Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu bekommen. Oft ist es schwer, herauszufinden, welche Behörden zuständig sind und teils sind es mehrere gleichzeitig, z.B. die Agentur für Arbeit und der Träger der Eingliederungshilfe. Durch das Teilhabeplanverfahren müssen Menschen mit Behinderungen nicht mehrere Anträge stellen und können sich einfach an irgendeinen Träger wenden, ohne vorher die Zuständigkeit zu kennen.
Es soll verhindert werden, dass
Erreicht werden soll, dass
Sehen
Sie das doch einfach in
direktem Zusammenhang mit
dieser
"Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz"
. . .
Ja wirklich. Das erscheint
als geeigentes Regulativ
bei der in früheren
Schreiben schon mehrfach
erwähnten "Inkompetenzkompensationskompetenz"
!
Eigentlich einzig und
wirklich nur darum geht es
in der Rechtsprechung.
Also nicht um diese "Inkompetenzkompensationskompetenz".
Nein. Es geht
dabei um "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz".
Öffentliches
Interesse und Gemeinwohl
sind die eigentlichen
Schlüsselbegriffe einer
funktionierenden und dem
Wohlergehen des Volkes und
auch des einzelnen
Individuum entsprechend
ausgerichteten
Staatsaufgabenlehre.
o • • • • • o
Das öffentliche Interesse
ist somit gleichbedeutend
mit dem Gemeinwohl, das
seinerseits das Staatsziel
in Gänze definiert. Genau
genommen, definieren
sollte. Aufgabe des
Staates und jeder
staatlichen Gewalt ist es
somit letztlich nur, das
„öffentliche Interesse“
und somit das Gemeinwohl
zu verwirklichen. So
heißt es in Art. 3 der
Bayerischen Verfassung
über den Freistaat Bayern
schlicht: „Er dient dem
Gemeinwohl.“
o • • • • • o
Kennen Sie
übrigens die Verfassung
von Rheinland-Pfalz ? +
!
o • • • • • o
[ https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf
]
Artikel 20
[Staatsbürgerliche
Treupflicht] : Jeder
Staatsbürger hat seine
Treupflicht gegenüber
Staat und Verfassung zu
erfüllen, die Gesetze zu
befolgen und seine
körperlichen und geistigen
Kräfte so zu betätigen,
wie es dem Gemeinwohl
entspricht.
Es gibt
auch eine Belehrung der
'Pflicht zur
Verfassungstreue im
öffentlichen Dienst' :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493
]
Diese 'Rechtsverordnung'
hat Bestand seit dem
13.07.2019 ! Also seien
Sie bitte nicht zu
'pingelig' und allzu
bürokratisch. Ich bin das
ja auch nicht. Oder ?! Und
Sie tun dem 'Gemeinwohl',
also auch sich selbst,
damit etwas Gutes, sind
ein/e der Verfassung
treue/r, geradezu Linien
treue/r, Bürger*in.
o • • • • • o
Das innere und äußere
Streben nach Erfüllung von
Sinn und Inhalt des
öffentlichen Interesse und
Gemeinwohl für alle
Menschen verbindet so die
grundlegenden Wertigkeiten
der Staats - und
Gesellschaftsordnung in
Deutschland als ein derart
im Grundgesetz
verfassungsrechtlich
verbindlich für alle
Menschen und gerade auch
den Bürger so bestimmten
Sozialstaat.
Antragstellungen, so auch
Eingaben bei der
Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig
gewürdigter Bestandteil
der Gegenwartsliteratur !
Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Verfahren beim SG in Speyer wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen 7 AS 470/22 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !
¡ A DRUID Work Production !
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
: IMPRESSUM : citiZENnet : .de : :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: |
Dieser Text
und das Mail-Template
ist unter einer Creative Commons Lizenz
veröffentlicht !
CC BY-NC-SA 4.0 INT -
Namensnennung-Nicht
kommerziell-Share Alike
4.0 ( International )
Urheberrechtliche
Angaben zu Bildern /
Grafiken / Videos
findest du direkt bei
den Abbildungen ...
Hier : Own
Artwork ! Das Teil da
oben ist vom
allwissenden Wikipedia
und da Creative
Commons Icons ...