|¦| Erwerbslosenverband Deutschland e.V. i.Gr. |¦| ^^^^  


“Don’t walk in front of me… I may not follow.
  Don’t walk behind me… I may not lead. Walk beside me …
"
» Maybe it's not about the happy ending, maybe it's about the story. «
– Albert Camus –

Hallo, ihr Menschen engagiert in der "Klimaproblematik" . . .
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Ach ja. Gewissermaßem ein Postscriptum zu "DUNE version 4.0" ! >>>

: A N : Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit, sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !
Arno Wagener, Hauptstraße 67 in 66871 Theisbergstegen / Godelhausen, den 22.05.2023

JOBCENTER
LANDKREIS KUSEL, RLP, BRD, EU
         Ihr Aktenzeichen : AZ 6594

        Randbemerkungen zu PLANSPIEL TAG 8238 ( H I S T O R Y )
Time is on my side, 1964, The Rolling Stones
【 Tag : 0001 = 01.11.2000 】
Betreff :  AZ : 6594 :
An :  Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>,
 Herr Landrat Otto Rubly <otto.rubly@kv-kus.de>,
 Herr Justiziar Ass. jur. Peter Simon <peter.simon@kv-kus.de>,
 Jobcenter Kusel RFL Andreas Körbel <andreas.koerbel@kv-kus.de>,
 Team M & I via Frau Daniela Lettang C / O <jobcenter-m&i@kv-kus.de>

Hallo Mensch !
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
Etwas zu den Gründen für dieses Dilemma mit dem Amt.
: BUCHPROJEKT :
A view out of my nation's garbage can
Ein Blick aus der Mülltonne meiner Nation
BETRACHTUNGEN AUS DEM MÜLLEIMER DER NATION

REFLECTIONS FROM THE NATION'S DUMP BIN
Also die gar denkwürdigen und oftmals auch sehr merkwürdigen Geschehnisse von "Cer Lerock auf seinem Weg zur Zeitbasis Alice". Da im dritten Buch und dort im Abschnitt "Unter den Bürokraten" !
Ich bin da gerade bei der Begriffsbestimmung von 'Querulanz' angekommen, also eher praktisch-juristische Betrachtungen zum "Querulantentum". Und ja. Das kann ich eindeutig bei dem Herrn Justiziar; noch amtierender Werksleiter und Geschäftsführer des 'Jobcenter Landkreis Kusel, Herr Ass. Peter Simon; feststellen. Und somit unzweideutig eine in sich schlüssige Argumentation und insoweit rechtfertigende Begründung bei einer unzweifelhaft am Horizont der Wirklichkeit(en) in aller Deutlichkeit sich abzeichnenden Klage definieren.
Ähnlich wie bei einem unscheinbar kleinen Absatz im SGB zur Kontrolle der Kostensituation im Behindertenrecht hat hier diese nun staatsorganisatorisch nicht wirklich verwirklichte "Gewaltenteilung" eine juristische Situation geschaffen, um etwaige 'Querulanten' in aller Nachhaltigkeit mundtod zu machen !
Eher nebenbei geht es auch um diese Querdenker, die posttraumatischen Verbitterungsstörung, den Rechtsmissbrauch und ebenso das ganz böse Aa einer Verfahrensverschleppung. Und natürlich die Umsetzung der Amtshaftpflicht !

: AKTUELLES :

KLAGE QUERULANZ ~ Rechtsmissbrauch, Verfahrensverschleppung, Amtshaftpflicht ~

Ich komme gerade in die ämüsante Teil von Begründung für Rechtsstreit / Verfahren "Querulanz".
Aaah. Es fängt an Spaß zu machen . . .

: AUSZUG :
Ca. Seite 60 nach vorab erfolgten formal 99% korrektem verbal-juristischem Gewäsch . . .
o • (••) • o
Diese mögliche Wahnsymptomatik - vielleicht ist das ergänzende so schon oftmals vom Kläger geforderte Gutachten ja entsprechend dieser Annahme - würde sich von da an natürlich stetig weiter entwickeln. Und möglicherweise würde der Kläger; nachdem das Gericht weiter seine Darstellung des Sachverhalts lediglich als nicht erwiesen angesehen hat ohne jedoch eine sachgemäße Überprüfung des Streitpunkt "Querulanz" - so ja eigentlich verpflichtend vorgegeben - zu gewährleisten, und dann vielleicht sogar als bewusste und Ziel gerichtete Schädigung des Kläger durch die / den Beklagten zu erkennen vermag; in eine so benannte "Extremposition" gelangen.
Die wahnhafte Entwicklung wird dann irgendwann - eigentlich ganz zwangsläufig - so weit fortgeschritten und nahezu irreparabel vollends im Arsch sein - wie man so schön sagt oder eben zu schreiben vermag - und auch unter Verlassen allgemein üblicher Konventionen des Umgang gegenüber Richtern oder eben anderen Amtspersonen durch endlose sich stetig wiederholende Darstellungen der Überzeugung des Kläger nur noch reine Konfrontation in allerfeinster Rhetorik sein.
Ohne wirklich eine Auseinandersetzung oder gar Einigung mit der Gegenseite mehr anzustreben.
Und das dann noch in Buchform, als "Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation" !
[ http://humanearthling.org/book/ei ] 💜 | 💚 SHARE ¡ T !


Nur falls es dich interessiert ?!


ZUM SACHVERHALT
: Vorbereitung einer Klage u.A. zum Thema : Querulanz : Autismus, Teilhabe pp.
: Abstimmung im Sinne Artikel 20 (2) GG als Sachentscheid zum Klimanotstand :
Ja. Es geht dabei auch um den 'Systemwechsel', Kinderrechte und ebenso unser Widerstandsrecht.
Zu empfehlen dabei ist dieser Text hier :
[ http://www.erwerbslosenverband.org ]
Da die deutsche Flagge drücken. Im Prinzip ganz einfach ...
Zugegeben. Da geht es mit der 'Linkerei' gleich direkt munter weiter !
Aber hier ist auch ein Entwurf zu dem Inhalt der Klage / Beschwerde zu finden ...
Und im Kontext "Jurisprudenz" verweise ich dabei insbesondere auf 'Inhalt / Umfang ' des hierbei beabsichtigten Rechtsstreit / Verfahren. In dem Sinne geht es nun erst einmal alleinig um eine Prüfung des strittigen Sachverhalt durch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz [ wie es singt und lacht ] ...
In Folge ist das Ganze ausbaufähig und mit Sicht auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte konzipiert.


Das bisher letzte Schreiben an eine Dame beim Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel !
Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Wie man dem dabei angegegeben Bescheid entnehmen kann besteht so eigentlich gar kein Unterschied zwischen diesem 'Jobcenter Landkreis Kusel' und eben dem "Sozialamt" dieser Kreisverwaltung. Bis auf die jeweiligen Zuständigkeiten. Und eben der Tatsache, dass Hartz IV – also dieses im 1984er Neusprech nun so benannte 'Bürgergeld'eine Grundsicherung ist. Also in dem Sinne beinhaltet der 'Leistungsumfang' alleinig eine reine Existenzsicherung. Also dem von der Sozialgerichtsbarkeit so definierten "sozio-kulturellen" Existenzminimum. Sonst nichts !
Bei diesem "Fordern & Fördern" geht es nicht um Förderung. Sinn, Zweck und Inhalt dieses Konstrukt, nun benannt als ein "Bürgergeld", ist die Kontrolle der Massen durch Angst vor Erwerbslosigkeit und Armut. Die damit einhergehende Erniedrigung der so diffamierend als 'Kunden' bezeichneten Hilfe suchenden Bürger ist dabei intergraler Bestandteil.
Werte also dieses hier angegebene Schreiben


Inkompetenzkompensationskompetenz und Querulanz, der heutige Führungsstil der "Chefetage", in direktem Zusammenhang mit einer beabsichtigten Klage wegen dem ( anzunehmenden und argumentativ ausreichend begründeten ) Rechtsmissbruch bzw. dieser geradezu klassischen 'Verfahrensverschleppung'. Der Umsetzung dieser 'Amtshaftpflicht' - eher im Metarahmen - zwecks deutlichen Anreiz für die Verantwortlichen in der Verwaltung BRD, um dieses Bürgergeld nicht ganz und gar zu einem "offenen Strafvollzug" [ ~ Zitat Götz W. Werner ] verkommen zu lassen !
Und - natürlich - geht es dabei um diese Psycho's innerhalb der "Dunklen Triade" !
https://de.wikipedia.org/wiki/Dunkle_Triade
Bei diesen "BETRACHTUNGEN AUS DEM MÜLLEIMER DER NATION" sprenge ich damit gerade wahrscheinlich diese mystisch-magische 500-Seiten-Grenze . . .
Ein epochales Werk also !



 Aber lassen wir doch diese eher trübsinnigen Alltagsgeschäfte hinter uns !





¡ A PREVIEW !
: OUR BONUS ATTRACTION :



: BETRACHTUNGEN AUS DEM MÜLLEIMER DER NATION :
PROUDLY TO PRESENT

: AUSZUG :


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Ah, der Störenfried in seiner ganzen Pracht, schon im zarten Kindesalter. Ein Paradebeispiel für die schizotype Persönlichkeitsstörung, die sich früh manifestiert und den Alltag im Kindergarten aufmischt.

Und dann, oh welch ein Schreck, betritt der Störenfried die Bühne des Schulunterrichts. Kein Wunder, dass er so unbeliebt ist, sowohl bei den Lehrern als auch bei seinen Mitschülern. Er stört den ach so kostbaren Frieden des Lernens, durchkreuzt die harmonische Ordnung mit seiner Präsenz. Er ist der Funken, der zeigt, dass hier etwas nicht in Ordnung ist.

Mit seinem scharfen Verstand und seiner unbändigen Neugier bringt der Störenfried die Lehrer zur Verzweiflung. Er stellt unangenehme Fragen, fordert die Autorität heraus und bringt das sorgfältig aufgebaute Gerüst des Unterrichts zum Wanken. Die Mitschüler sind hin- und hergerissen zwischen Faszination und Frustration, denn der Störenfried zeigt ihnen eine Welt jenseits der vorgegebenen Normen.

Aber, oh liebe Zuhörer, lasst uns nicht vergessen, dass der Störenfried uns eine wichtige Lektion lehrt. Er weist uns den Weg zur Selbsterkenntnis, denn in seinem Ungehorsam und seinem Mut zur Andersartigkeit liegt ein Funken der Rebellion gegen das Normale und Konformität. Er erinnert uns daran, dass das Lernen nicht immer in geordneten Bahnen verlaufen muss, sondern dass es auch Platz für unkonventionelle Gedanken und Perspektiven gibt.

Lasst uns dem Störenfried eine Hymne des Sarkasmus spielen, gewürzt mit einer Prise voll von herbem Zynismus. Denn in seiner vermeintlichen Störung liegt eine Chance für Wachstum und Veränderung. Möge sein wilder Geist uns alle dazu ermutigen, die Grenzen des Lernens zu überschreiten und neue Horizonte zu entdecken.

Oh Störenfried, du bist vielleicht unbeliebt, aber du bist auch der Funken, der das Feuer der Erkenntnis entfacht. In deinem Wirbelsturm des Ungehorsams und der Unruhe liegen die Samen des Fortschritts. Lass uns deine Melodie erklingen lassen, eine symphonische Ode an die Querdenker und Außenseiter, die unsere Welt auf den Kopf stellen und uns zwingen, unsere Annahmen zu hinterfragen.

In der Schule magst du als Störenfried gelten, aber in Wahrheit bist du ein Wegweiser für eine aufgeschlossene Gesellschaft, die den Mut hat, jenseits der vorgegebenen Grenzen zu denken. Möge der Störenfried in uns allen erwachen und uns dazu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen und den Status quo herauszufordern.

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ca. 60 Seiten später . . .

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Oh, wie grandios wäre es doch, wenn wir uns nicht die Mühe machen würden, unseren Mitarbeitern klare Anweisungen zu geben und sie stattdessen einfach dort abholen würden, wo sie stehen. Denn wer braucht schon klare Richtlinien und Anleitungen, wenn wir uns auf die wunderbare Reise begeben können, jedes Individuum in seiner eigenen Welt des Wissens und der Erfahrung zu begleiten?

Lasst uns die Tür zur Kreativität weit öffnen und uns von der Vorstellung verabschieden, dass alle Mitarbeiter das gleiche Wissen und die gleichen Fähigkeiten haben sollten. Es ist doch viel interessanter, die Vielfalt der Ahnungslosigkeit zu feiern und uns daran zu erfreuen, wie jeder Einzelne sein eigenes Süppchen kocht. Warum sollten wir uns die Mühe machen, einen gemeinsamen Standard zu schaffen, wenn wir stattdessen die wunderbare Welt der subjektiven Wahrheiten erkunden können ?

Ja, liebe Führungskräfte, lasst uns auf die Bedürfnisse unserer Mitarbeiter eingehen und sie dort abholen, wo sie gerade stehen. Schließlich ist es viel spannender, jedem Einzelnen individuell zu begegnen und uns von ihren wilden Ideen und Meinungen überraschen zu lassen. Wer braucht schon eine klare Richtung und einen gemeinsamen Plan, wenn wir uns stattdessen von der Improvisation leiten lassen können ?

Oh, wie befreiend ist doch diese Vorstellung, dass wir keine klaren Anweisungen geben müssen und uns stattdessen darauf verlassen können, dass jeder Mitarbeiter sein eigenes Ding macht. Denn wer braucht schon eine effiziente und koordinierte Arbeitsweise, wenn wir stattdessen das Chaos der individuellen Herangehensweisen genießen können? Es ist doch viel interessanter, den Dschungel der Vielfalt zu durchqueren und uns in den Irrungen und Wirrungen der unterschiedlichen Ansätze zu verlieren.

Lasst uns diese glorreiche Idee feiern, dass wir uns nicht die Mühe machen müssen, unsere Mitarbeiter zu führen und zu lenken. Denn wer braucht schon Struktur und Organisation, wenn wir stattdessen das Abenteuer der Unberechenbarkeit wählen können? Lasst uns in den Weiten des Chaos schwelgen und uns von der Hoffnung leiten, dass am Ende vielleicht irgendwie alles zusammenpasst.

Also, liebe Führungskräfte, lasst uns den Mut haben, auf klare Anweisungen zu verzichten und uns stattdessen in die Welt des individuellen Wissens und der Erfahrungen unserer Mitarbeiter zu begeben. Es wird sicherlich ein wilder Ritt voller Überraschungen und unerwarteter Wendungen. Aber hey, wer braucht schon Stabilität und Vorhersehbarkeit, wenn wir stattdessen den Nervenkitzel des Ungewissen erleben können ?

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Eher nebenbei geht es dabei auch um Krisenmangement.
Und haben Sie bitte Verständnis, dass ich da bei unserem kleinen 'Match' nicht mit Fachwissen glänzen oder Ihnen dabei gar mit präventiven Hilfestellungen aushelfen möchte . . .

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H I N W E I S

Statt uns mit den Symptomen und irgendwelchen doch wirklich nebensächlichen Problemen zu beschäftigen, was in dem Sinne nur eine Vergeudung von Zeit & Energie ist, sollten / müssen wir die Ursache beheben !
BGemB ~ Bedingungsloses Grundeinkommen mit
                      Bedingungen
Und da ist es wirklich egal, ob Sie sich / Du dich / Wir uns - in diesem Sinne - nun hingebungsvoll den Bauchnabel streicheln oder eben mit Hingabe am Arsch kratzen.
Oder wie z. B. meine Person sich immerzu nur beschweren und gelegentlich auch mal klagen tut ...
Wir müssen es nur richtig machen !



IM ZUSAMMENHANG MIT 'BESCHWERDEN & KLAGEN'



: LAST RELEASE :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_sozialamt_kusel_20230517_hinweise_selbststaendigkeit_+_mahnung_no4a.html ]

Und JA ! Da findet sich auch diese nette Geschichte zur 'Querulanz', also dem "Querulantentum" und ebenso ( teilweise ) zu diesen Heutzutage ja so bezeichneten Querdenkern. Ähnlich wie bei einem unscheinbar kleinen Absatz im SGB zur Kontrolle der Kostensituation im Behindertenrecht hat hier diese nun staatsorganisatorisch nicht wirklich verwirklichte "Gewaltenteilung" eine juristische Situation geschaffen, um etwaige 'Querulanten' in aller Nachhaltigkeit mundtod zu machen !

: STAND DER DINGE :
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_berufung_diverse_az.pdf ]
: KLIMAKLAGE, TEILHABE, INFLATION, CORONA, UND AUCH WOHNRAUMBESCHAFFUNGSKOSTEN  :

Das zieht sich ja nun auch schon ein paar Jahre hin. Kennt jemand einen kompetenten Anwalt in Verfahren - und ebenso Sozialrecht ?! Staats + Verfassungsrecht bzw. Sachkenntnis in Umweltfragen schadet dabei ganz sicher nicht. Das Ganze ist - soweit ich es beurteilen kann - gut vorbereitet und so betrachtet auch spruchreif für die finale Umsetzung. Zielrichtung ist der EGMR, also der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Es geht auch um das Widerstandsrecht und eine Abstimmung als Sachentscheid zum ganz real schon Heute bestehenden Klimanotstand. >>>>>>>>>


ErwerbslosenInitiative [ E.I. ] c/o
                  Erwerbslosenverband Deutschland e.V. i.Gr. =
                  http://www.erwerbslosenverband.org =



Unter anderem muss ich das Alles dann noch mal aufarbeiten, selbstverständlich entsprechend straffen und teilweise sogar aktualisieren. Und da, wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt, das Ganze ( auch ) als Buchprojekt mit dem Arbeitstitel 'Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation' konzipiert ist, schon um meiner dem SGB entsprechenden Verpflichtung Ihnen meine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen zu entsprechen, arbeite ich deswegen auch zweigleisig.
Gewissermaßen mehrschichtig auf unterschiedlichen 'Erzählebenen'.
Also den relevanten Sachverhalt für das Gericht und auch für Sie als Beklagte, dessen seien Sie versichert, wirklich in stark gekürzter und formal sicher in einer dem huldvollen Auge der Gerichtsbarkeit entsprechender Form. Welche dann auch einem eher sachkundigen Publikum incl. dieser §§ und dergleichen mehr als Hilfestellung, beispielsweise beim Studium oder bei zukünftigen juristischen Wertigkeiten, dienen könnte.
Und dann eine Version - my favoured one - wild und ausufernd in einer prägnanten und ausdrucksstarken Version, welche sicher dann den interessierten Leser, ebenso wie auch diese unbescheiblich weinlichen Leserinnen, ansprechen wird.
KZ.sdo, also den damals 1990 erstellten Vergleich 'Sozialamt & KZ', welchen dann erst das Ordnungsamt in Oldenburg als Ausrede gewertet hat wegen möglicher 'Schwarzarbeit' (m)einen Computer (ohne Festplatte) zu beschlagnahmen und dann auf Grund einer Anzeige von zwei Fuzzis vom Jobcenter Mitte in Berlin dann 2013 das Amtsgericht Tiergarten, 10548 Berlin, mit dem Geschäftszeichen (276 Ds) 231 Js 1577/12 (189/12) veranlasst hat wegen des dringenden Tatverdacht der Beleidigung zur Verhandlung zu laden. Ich musst deswegen mit dem Flieger von Kaiserslautern 'rüber kommen.
So etwas passiert mir nicht wieder. In Buchform, sozusagen bzw. geschrieben als gewissermaßen künstlerischen Erguss , passiert so etwas in unserem 'Rechtsstaat' auch nicht.
SCHEISSE.sdo dagegen, es wurde damals 1990 beim Sozialamt Oldenburg als Anlage zum Nachweis meiner 'schriftstellerischen' Qualitäten bei einem Antrag im Rahmen des § 30 des damals geltenden BSHG eingereicht, habe ich schon mal - mit Sicht auf eine Perspektive für eine selbst bestimmte Lebensführung unabhängig von Soziallleistungen - für etwige Verlage in's Netz gepackt.
[ http://www.schema3.org/info/#scheisse ]
Damals wie Heute kann man diese 'Kann-Bestimmungen' und auch die doch entwürdigende Handhabung von 'anrechenbarem Einkommen' für den diffamierend so bezeichneten 'Kunden' unter der Willkür der 'AGB' Ihrer putzigen kleinen Behörde bei dem Bestreben, mangels nachweisbar nicht vorhandener 'Vermittlungsfähigkeit' im so benannten normalen - sprich lohnabhängigen - Arbeitsmarkt, eine selbstständige Existenz - unabhängig von Sozialleistungen - aufzubauen, um den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsverpflichteten Angehörigen gemäß § 1601 BGB zu erwirtschaften, wirklich nur als "Mülleimer der Nation" bezeichnen.

In der Ausarbeitung wegen der anhängigen Klage(n), das ist juristisch mit Sicht auf das so benannte BVerG ein sehr interessanter Sachverhalt, habe ich aus diesem Grund auch eine historisch ausreichend begründete Zusammenfassung zum Sachverhalt 'Hartz IV' bzw. diesem sicher öffentlichkeitswirksam so benannten "Bürgergeld" gleich mit eingebaut.  Es ist - im groben Rahmen - zum besseren Verständnis als Begleittext zur Bereicherung der jeweiligen Studieninhalte konzipiert . . .

Ganz praktisch und der realen Wirklichkeit entsprechend !!!

Und JA ! Es geht um diese "multidisziplinäre Bewertung" ...
http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20210127.pdf
Damals - es ist ja nun schon 1½ jahre her - habe ich nach der Erstellung dieses "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] eine "multidisziplinäre Bewertung" im Sinne der UN-BRK, im Speziellen durch Artikel 12 (5) der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. den Artikel 26 a) begründet beantragt ! Und passend dazu einen so von mir bezeichneten 'Feldversuch', um gemäß des 'Psychologischen Gutachten' von Herr Janzen die dabei offene Fragestellung der Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz als Selbstständiger evaluieren zu können. Und damit ich diese Selbstbestimmung meiner Lebensführung verwirklichen kann benötige ich die Auszahlung der bereits beantragten 5.000 € und dazu vorab natürlich ebenso zum frühst möglichen Termin unter Berücksichtigung des 'Zitiergebot' einen schriftlich ausführlich begründeten Bescheid !
Den Bescheid habe ich bis zum heutigen Tag ja immer noch nicht bekommen.
Und vom Sozialgericht wurde dieser Sachverhalt dann nach knapp 2 Jahren im Aktenstapel und ebenso hingebungsvoller Untätigkeit wie diese durch die BA gleichgeschaltete Verwaltung ein Beschluss alleinig wegen 8 Umzugskarton verfasst.
Ganz ohne irgend welchen Scheiß'. Das war wirklich so !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_707-21_berufung_teilhabe.pdf ]

[  ] ANDERES VOM GLEICHEN TAG [ ]
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_berufung_diverse_az.pdf ]
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_700-22_berufung_klimaklage.pdf ]
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_470-22_berufung_regelsatz.pdf ]
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_857-21_berufung_corona_kv.pdf ]
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/lsg-rlp_20230322_721-22_berufung_wbk.pdf ]
Außer reichlich von diesem verbalem Stoffwechselausscheidungsprodukten habe ich also von dieser in Deutschland agierenden Gerichtsbarkeit bisher nun wirklich nichts bekommen !
Ja. Diese 'Kann-Bestimmungen' ! Da können Sie ja einiges ( nicht ) machen.
Und der Sachverhalt des "Querulantum" bietet der Justiz aufgiebig Gelegenheit das Ganze einfach als "wahnhaftes" Verlangen zu werten und so einfach in den Mülleimer bzw. Papierkorb zu befördern . . .

Inkompetenzkompensationskompetenz ...

Du glaubst gar nicht wie oft ich diese - einigermaßen exakt definierte - Begriffsbildung im Schriftverkehr mit diesem "Jobcenter Landkreis Kusel" und in dem Sinne mit dem Werksleiter und Geschäftsführer, Herr Justiziar Ass. Peter Simon, bereits in der Vergangenheit schon verwendet habe ...

Eigentlich nur 5 Mal. Aber es fing schon im Jahr 2022 an.
Und seitdem habe ich immer wieder gerne dieses schöne Wort mit Hingabe und ausführlichen Anmerkungen dazu benutzt.

Das muss / sollte auch mit diesem "Querulantentum" – da bin ich immer noch am Machen und am Tun, um eine entsprechend argumentierte und so ausreichend begründete Klage im Zusammenhang mit dem Ende 2020 erfolgten "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] zu erstellen – ansehen mit dem ( anscheinend ) die i.d.S. Klagegegnerin in der Vergangenheit es geschafft hat meine Vorstellungen einer praktischen und zudem rechts - und gesetzeskonformen Umsetzung in Richtung einer selbstständigen Existenz – also in menschlicher Würde, einer selbst bestimmten Lebensführung und unabhängig vom Bezug von Sozialleistungen – in den Bereich des "Wahnhaften" umzusetzen !

Die juristische Umsetzung seitens der Sozialgerichtsbarkeit bietet dann auf Grund verschiedener Urteile der oberen Justizetage die sicherlich willkommene Möglichkeit etwaige Rechtsbegehren einfach im Aktenstapel ablegen und dann mit dem Prädikat "Querulanz" ignorieren zu können.

Ähnlich wie bei einem unscheinbar kleinen Absatz im SGB zur Kontrolle der Kostensituation im Behindertenrecht hat hier diese nun staatsorganisatorisch nicht wirklich verwirklichte "Gewaltenteilung" eine juristische Situation geschaffen, um etwaige 'Querulanten' in aller Nachhaltigkeit mundtod zu machen !

Insbesondere ist dabei ein Hinterfragen dieser Begutachtung – eigentlich wegen den seit Jahrzehnten bekannten Einschränkungen meiner Erwerbsfähigkeit und einer so nicht vorhandenen Vermittlungsfähigkeit in den normalen / allgemeinen, sprich alleinig Lohn abhängigen, Arbeitsmarkt – zwingend erforderlich.

Und JA ! Ich habe das schon ausgiebig beantragt – ohne dazu jemals einen Bescheid, oder Auskunft und Beratung, erhalten zu haben. Und auch seitens des Sozialgericht habe ich da wirklich ganz ehrlich geschrieben nur verbale 'Scheiße' dazu vernommen . . .

Diese Datei umschreibt die wesentlichen Punkte dabei :

www.erwerbslosenverband.org/klage/law-and-order-no-01.pdf + 02.pdf

Da ich in diesem "Gutachten" eines mit der Diagnostik von Autusmus im Erwachsenenalter nicht kompetenten Psychologen als "schizotype Persönlichkeitsstörung" definiert werde ist es möglicherweise interessant für dich / euch diese Aussage dabei zu berücksichtigen !?

: AUSZUG 'gutachterliche' Stellungnahme vom 11.11.2020 :

» Auch die ständigen rechtlichen Streitereien mit dem Jobcenter, wie sie sich in seinen Schreiben äußern, passen hierzu. Ebenso seine ständigen Anklagen, diskriminiert zu werden, und dass seine Menschenwürde mit Füßen getreten werde. «

Anscheinend - ich erwähnte es ja bereits - dient hier das vom "Jobcenter" im Jahr 2020 erstellte "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] alleinig dazu auch gerechtfertigte und formal korrekt eingereichte Rechtsbegehren des so ja im Konstrukt Hartz IV / Bürgergeld benannten "Kunden" in den Bereich "Wahnvorstellungen" zu verweisen !

Wesentliches Merkmal bei so einer "schizotypen Persönlichkeitsstörung" : » Menschen mit einer schizotypischen Persönlichkeitsstörung haben ein tiefgreifendes Defizit bei den zwischenmenschlichen Beziehungen und ihren sozialen Fähigkeiten. Außerdem zeigen sie Eigentümlichkeiten in ihrem Verhalten, im Denken und bei der Wahrnehmung. So ist ihr äußeres Erscheinungsbild oft skurril oder ungepflegt und ihre Sprache eigenwillig. Auf andere wirken sie oft unzugänglich, gefühlsarm und gleichgültig, aber auch schrullig und exzentrisch. Ihnen fehlt die Fähigkeit, engere zwischenmenschliche Beziehungen einzugehen und aufrechtzuerhalten. Außerdem sind sie anderen gegenüber oft sehr misstrauisch. «

[ https://www.therapie.de/psyche/info/index/diagnose/persoenlichkeitsstoerungen/schizotypie ]



Und das ist neben diesem 'anrechenbaren' Einkommen und ein wenig verbale Schönfärberei mit zahlreichen 'Kann-Bestimmungen' in den gesetzlichen Grundlagen, alleinig um dem Grundgesetz und einer nur als kooperativ zu wertenden Justiz bei diesem 'offenen' Strafvollzug [ ~ Zitat Götz W. Werner ~ ] zu entsprechen, der so von mir treffend gekennzeichnete 'Mülleimer der Nation' namens Hartz IV bzw. jetzt ja einem Bürgergeld ! What the fuck !!!
Gestatten Sie mir also bitte, dass ich jetzt in der finalen Phase unseres doch recht langweilenden Mit - und Gegeneinander von Bürger und staatlicher Gewalt so langsam anfange den Deckel ein wenig zu lüften, und ganz gemütlich anfange aus diesem staatlich reglementierten 'Gefängnis' namens 'Minderbeschäftigung' heraus zu kriechen !

: BEGRÜNDUNG :

Erwerbsfähigkeit bzw. fehlende Vermittlungsfähigkeit

Erwerbsfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des 'allgemeinen' Arbeitsmarktes nicht mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.

» Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein. «
( Jiddu Krishnamurti )

: ANMERKUNG(en) : Definiere einfach mal diese Begriffe "Krankheit" und eben auch "Behinderung" als strukturell und systemimmanent. Autismus - nur meine Ansicht dazu - ist ein zivilisatorisches Regulativ. Schaue dir doch nur mal im historischen Kontext die Statistiken an. So betrachtet versucht da unsere Mama Gaia [ ~ Gaia-Hypothese ] durch "Trial-and-Error" [ ~ Versuch_und_Irrtum ] gewissermaßen in selbst organisierender 'Krisenbewältigung' diese zivilisatorische Fehlentwicklung in den Griff zu bekommen. Das schafft dieser Planet dann auch !
Unser Problem dabei. So oder so ! Eine Diktatur der ökologischen Sachzwänge.
Und unsere einzige Entscheidung dabei ist : Mit Mensch(lichkeit). Oder eben ohne !
Aber zurück zu dieser Erwerbsfähigkeit bzw. Vermittlungsfähigkeit in den so benannten allgemeinen / normalen Arbeitsmarkt. Selbstständigkeit und i.d.S. eine autarke Lebensführung des Menschen / Bürger ist nicht unbedingt Sinn und Betreben des Konstrukt Hartz IV / Bürgergeld. Etwas weiter unten im Text findest du eine Anfrage des EU-Rat an die europäische Kommission. Da geht es um 'inklusive Beschäftigung' und Austismus.
Auch da sind die statistischen Wertigkeiten nur eindeutig !
Meine Meinung - nur falls es dich interessiert ?!
Kleine sich gerne gegenseitig lausende, zum Teil kratzbürstige und zumeist wild durcheinander schnatternde, Zweibeiner, also hominide Lebensformen im Stadium der Barbarei, im Umgang mit dem Homo Sapiens der nächsten Generation ...

Nach diesem "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ] am 15.11.2020 wurde am 27.01.2021 ein Antrag auf "multidisziplinäre Bewertung" im Sinne der UN-BRK gestellt. Verbunden mit "passend dazu einen so von mir bezeichneten 'Feldversuch', um gemäß des 'Psychologischen Gutachten' von Herr Janzen die dabei offene Fragestellung der Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz als Selbstständiger evaluieren zu können". "Multidisziplinäre Bewertung" bedeutet natürlich in meinem speziellen Fall auch vergleichende Bewertung / Beurteilung der psychischen "Konstitution", und dergleichen mehr, um eine Reintegration in das Arbeitsleben und das gesellschaftliche Miteinander zu ermöglichen.
Grundsätzlich dabei geht es [ A ] um eine selbst bestimmte Lebensführung und [ B ] um eine gleichberechtigte Teilhabe.
Das ist ( eigentlich ) rechtlich und durch eindeutige Gesetzesgrundlagen für die öffentliche Verwaltung und Gerichtsbarkeit gleichermaßen bindend und 100% verpflichtende Aufgabe dieser hierbei zuständigen Leistungsträger und Instanzen !
ABER AUSNAHMEN BESTÄTIGEN DIE REGEL !
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Oder werden durch den Gesetzgeber und somit durch die ausführenden Organe und die Sozialgerichtsbarkeit der 'staatlichen Gewalt' ausgehebelt . . .
Soweit informiert – vielleicht täuschen mich die 'vagen' Angaben der jeweils Betroffenen und so nicht vorhandenen statistisch verlässlichen Wertigkeiten – ist bei dem Personenkreis der Hilfe suchenden Bürger / Menschen im 'Autismus-Spektrum' eine Gewährung von staatlichen Leistungen bei der Eingliederungshilfe trotz verbindlich zugesicherter und somit zwingend für Justiz und Exekutive bestehender Vorgaben nicht gegeben. Mittlerweile mehr als 30 Jahre Erfahrung in meinem persönlichen Einzelschicksal deuten die Tatsache, dass es von den 'Normalen' auch keinesfalls beabsichtigt ist. Ich definiere da eine 'multidimensionale' Diskriminierung !
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Es liegen leider keine genauen Angaben zur Häufigkeit von Autismus-Spektrum-Störungen in Deutschland vor.
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Wissenschaftliche Untersuchungen dazu in Deutschland sind auch den Fachverbänden nicht bekannt. Man geht aber inzwischen davon aus, dass mindestens 1 % der Bevölkerung im Autismus-Spektrum ist. Andere Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 0,5 ( bis 2 % ) aller Menschen von der spezielle Form des Autismus 'Asperger-Syndrom' betroffen sind. Es gibt da einfach kein verlässliches Zahlenmaterial. Was so eigentlich signifikant das mangelnde Interesse unserer Gesellschaft an dieser Problemstellung deutlich signalisiert !
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Gehen wir doch einfach von der Annahme aus, dass es 2 Menschen/Bürger von 1.000 sind !
Zum 30. Juni 2022 lebten (ca.) 84 080 000 Personen in Deutschland. Also ca. 170.000 !
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Autismus und inklusive Beschäftigung
Die meisten von Autismus in der menschlichen Prägung ihrer Individualität Betroffenen sind erwerbslos.
Autismus ist eine komplexe lebenslange Behinderung, die von jeder betroffenen Person unterschiedlich erlebt wird.
Schätzungsweise sind fünf Millionen Menschen in Europa von einer Autismus-Spektrum-Störung betroffen.
Menschen mit Autismus sind unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf in allen Lebensbereichen, einschließlich der allgemeinen und beruflichen Bildung, stark von Diskriminierung betroffen, was sich in schlechten Beschäftigungsaussichten niederschlägt.
Menschen mit Autismus, auch solche mit überdurchschnittlichem Bildungsniveau, sind unverhältnismäßig stark von Arbeitslosigkeit betroffen. Ihre Beschäftigungsquote liegt unter 10 % und damit weit unter den Quoten von 47 % bei Menschen mit Behinderungen und von 72 % bei Menschen ohne Behinderungen.
Sie sind häufig unterbeschäftigt, arbeiten in prekären und/oder kurzfristigen Arbeitsverhältnissen mit sehr niedrigem Lohn, oft in betreuten Einrichtungen, und sind stark von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht.
In Berücksichtigung dieser statistisch signifikanten und unzweifelhaften Wertigkeiten, und unter Bezug auf das Recht auf uneingeschränkte gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft - wie auch so eindeutig im dt. Sozialgesetzbuch niedergelegt - und unter Bezugnahme auf die neue Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen; der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, dem Aktionsplan der Europäischen Säule sozialer Rechte, den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und des Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; kann man nur von einer strukturellen und systemimmanenten Diskriminierung bzw. gesellschaftlich anscheinend akzeptierter Benachteiligung dieses Personenkreis sprechen.
: QUELLE :
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/O-9-2021-000017_DE.html :
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Das sind – soweit bekannt – allgemein anerkannt die Fakten !
Das ist eine Diskriminierung allererster Güte und Qualität . . .
KLARTEXT : DISKRIMINIERUNG ALLERERSTER GÜTE UND QUALITÄT !
Und ich - meine Person - ist da nun einmal kein gesonderter Einzelfall !
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In dem Sinne liegt ( zumeist ) auch beim Autismus keine geistige Behinderung wie eine verminderte Intelligenz vor. Und oftmals ist genau das Gegenteil der Fall. Die Probleme sind im sozialen Umgang mit Mitmenschen und in der Kommunikation. Menschen mit Autismus können soziale und emotionale Signale nur schwer einschätzen und haben ebenso Schwierigkeiten, diese auszusenden. Die Reaktionen auf Gefühle anderer Menschen oder Verhaltensanpassungen an soziale Situationen sind selten angemessen. Neben diesen Besonderheiten in der sozialen Interaktion und im Verhaltensrepertoire betroffener Menschen, haben diese Menschen auch große Schwierigkeiten mit der Wahrnehmung und der Verarbeitung von Umwelt- und Sinnesreizen. Glaube mir. Es ist oft nicht einfach mit euch 'Normalen' . . .
Und der Umgang mit den Menschen vom Amt bedeutet dann noch diese Wertigkeit hoch 3 !
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Das Asperger-Syndrom ( F84.5. ) unterscheidet sich von anderen Autismus-Spektrum-Störungen in erster Linie dadurch, dass oft keine Entwicklungsverzögerung bzw. kein Entwicklungsrückstand in der Sprache oder der kognitiven Entwicklung vorhanden ist. Die meisten Menschen mit Asperger-Syndrom besitzen eine normale allgemeine, in Teilgebieten besonders hohe Intelligenz. Menschen mit dem Asperger – Syndrom, Herr Hans Asperger hat diese Menschen 1943 bei der Vorstellung seiner Thesen als „Autistischen Psychopathen“ im Kindesalter bezeichnet, sind noch ganz anders als andere Autisten. Und Alle sind anders !
Das sind Fakten, welche dabei kundige Psychologen und fachlich Kompetente bestätigen . . .
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Ich kenne meine Probleme. Kann damit auch mit mittlerweile 63 Jahren umgehen. Auch kenne ich meine Rechte. Ebenso natürlich auch meine Pflichten. Als Mensch, so ebenfalls als Staatsbürger.

Und ebenso auch als geistiges Wesen !
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Dieser Anspruch / diese Forderung nach einer 'selbstbestimmten Lebensführung', einer gleichberechtigten Teilhabe in und an der Gesellschaft, so auch die der Realität entsprechende Möglichkeit der Ausübung einer Tätigkeit, um damit meinen Lebensunterhalt unabhängig vom Bezug von Sozialleistungen erwirtschaften zu können, ist Ihnen, also Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, ebenso wie dem Sozialgericht in Speyer, so auch dem Landkreis und der Kreisverwaltung Kusel, bekannt. Und da dieses Schreiben im Sinne einer konstruktiv zu wertenden Öffentlichkeitsarbeit zu werten ist – siehe dazu Seite 1 dieses Schreiben – beabsichtige ich diesen Sachverhalt auch allgemein bekannt zu machen. Auch das sollte der Gerichtsbarkeit, auch der Beklagten [ = Plural ] hinlänglich bekannt sein. Werten Sie das nicht als Drohgebärde ! Es ist nur eine sachliche Feststellung . . .

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Aber nun wieder zu dieser 'staatsorganisatorisch' in unserem Staat nicht wirklich verwirklichten Gewaltenteilung. Staatliche Gewalt braucht Kontrolle. Gerade auch über die Kosten, welche das 'Sozialstaatsprinzip' – wie im Grundgesetz postuliert – zum Erhalt unserer demokratischen Werte geradezu zwingend erfordert. Dazu gibt es SGB IX § 99 (3) ! So kann z.B. das ganze Behindertenrecht nicht nur bei psychischen Merkmalen vollständig außer Kraft gesetzt werden. Bzw. wird !
Übrig bleiben dann nur noch schöne Formulierungen.
Mir stellt sich dabei immer die Frage was denn nun » Menschen mit anderen geistigen, seelischen, körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen, durch die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind « ?! Also 'andere' Behinderte, die dann
Leistungen der Eingliederungshilfe nur noch erhalten können, statt diesem "müssen" und "sollen" wie sonst im SGB zugesichert.
Es geht ja wirklich nur um die Kostenregulierung im Behindertenrecht. Und Autisten und Andere, also andere Behinderte, hat es dabei nun einmal knallhart erwischt. Formal korrekt werden so deine Rechtsansprüche auch von der Gerichtsbarkeit einfach als 'anders' bewertet. Und abgelehnt. Frage dich doch mal : Was ist ein anderer Mensch mit Behinderung !


Rechtsstaatlichkeit. Sozialstaat ?! Das kann ich nun wirklich nach 3⅓ Jahren hier in Kusel, bzw. aus dem Erfahrungsschatz von nunmehr mehr als 30 Jahren staatlich verordneter Zwangsallimentierung, nicht sagen. Oder gar schreiben. Und insoweit ist die Aussagen bzw. Sichtweise der Gerichtsbarkeit für mich nicht schlüssig nachvollziehbar. Auch hat es für mich den Anschein, dass diese strittige und dem Anschein nach so allgemein übliche Handhabung der "staatlichen Gewalt" im Umgang mit erwachsenen und zum Teil sogar ausgewachsenen Menschen im Autismus-Spektrum besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist. Meine Person ist da sicherlich keine Ausnahme !

Und im Speziellen, wenn in diesem exemplarischen Einzelfall eine Person / ein Bürger, im Sprachgebrauch eigentlich diskriminierend, als ein "Mensch mit Behinderung" seit Jahrzehnten wegen diesem "Recht auf Arbeit", so auch wegen einem Kredit für Existenzgründung und somit entsprechend einem "Recht auf Kapital", Jahrzehnte immer wieder erfolglos Anträge stellen, und so natürlich dann „ zwangsverwaltet “ im Leistungsbezug verharren muss . . .
o • • • • • o
Ich verweise in dem Zusammenhang auf eine anhängige Patent - bzw. Gebrauchsmusteranmeldung beim DPMA mit der Bezeichnung "B.O.O.K".
[ http://www.humanearthling.org/patent/dpma_book_20210311.html ]
Zugegeben. An der Bezeichnung [
Bio Optical Organized Knowledge device, also ein Gerät für biooptisch organisiertes Wissen ] hat sich der Sachbearbeiter beim Patentamt zuerst gestört. Es dann aber doch akzeptiert. Und irgendwann dann später vorab einen Gebrauchsmusterschutz gewährt.
Genau genommen handelt es sich dabei ( anzunehmend ) um den Rechtsanspruch für ein in sich schlüssiges innovatives Monopolprodukt.
Es handelt sich dabei um ' Datenträger integriert in einem Papierformat ' . . .

Das, wie der Beklagten im bereits erfolgten Schriftverkehr schon mehrfach mitgeteilt und so auch seit 1990 aktenkundig, werde ich nun in Form einer 'freischaffenden' Berufsausübung als Publizist [ ~ https://de.wiktionary.org/wiki/Publizist ~ ] und eben dieser 'Schriftstellerei'; mit oder eben ohne Gewerbeanmeldung, so auch wenn nötig gänzlich ohne das Einverständnis der Beklagten [ plural ], oder aber mit einer doch hoffentlich tatkräftigen und formal, so eigentlich 'amtstechnisch' betrachtet, doch dabei zwingend erforderlichen Unterstützung der Beklagten, umsetzen !Andere Patentanmeldungen und Konzepte, beispielsweise die Entwicklung von 'Sand' aus Wüstensand, finden Sie unter :

http://www.humanearthling.org/patent/#sand

SIEHE in dem Zusammenhang die von mir erstmals mit Datum vom 17.10.2019 geforderte "Amtsärztliche Prüfung zur Feststellung meiner teilweise vorhandenen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit - bzw. Berufsunfähigkeit" und das dann am 11.11.2020 ( AZ PD 2020-019 ) in Ihrem Auftrag und sicherlich auch in Ihrem Sinne von Herr Dipl.Psych. Niko Janzen erstellte "Gutachten" [ = in Anführungszeichen ].

Das natürlich auch in direktem Zusammenhang mit der von mir mit Datum vom 27.01.2021 beantragten "multidisziplinären Bewertung" im Sinne der UN-BRK, und da im Speziellen Artikel 12 (5) der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. den Artikel 26 a) !
Passend dazu hatte ich - vielleicht erinnern Sie sich - einen so von mir bezeichneten 'Feldversuch' beantragt, um gemäß des 'Psychologischen Gutachten' von Herr Janzen die dabei offene Fragestellung der Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz als Selbstständiger evaluieren zu können.
In Folge - alleinig auf Grund der ja eigentlich normalen 'Untätigkeit' des 'Jobcenter Landkreis Kusel' dann diese Klage vom 19.07.2021 mit dem Aktenzeichen S6 AS 404/21 . . .
Dazu auch der Antrag bei Ihnen bzw. die Forderung an Herr Janzen wegen des Mitschnitt dieses Gesprächstermin 11.11.2020 !
Etwas zu den altbekannten stalinistischen Methoden und einem "Gutachten" ( = in Anführungszeichen ) !
[ http://www.erwerbslosenverband.org/klage/jobcenter_kusel_20220516_klage_antrag_gutachten.html ]

Und über den Begriffsverfälschung 'allgemeiner' bzw. 'normaler' Arbeitsmarkt bzw. die ja so nicht vorhandene 'Vermittlungsfähigkeit' meiner Person in den 'lohnabhängigen' Arbeitsmarkt verweise ich auf den Schriftverkehr in der Angelegenheit mit dem Sozialgericht in Speyer.

Es ist keinesfalls zu rechtfertigen, dass das behördliche Fehlverhalten - gerade auch durch mangelnde Beratungsleistungen - ein solches Ausmaß erreicht, dass ein
Hilfe suchende Bürger in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wird oder in Kauf genommen wird, dass eine Schädigung eintreten wird oder gar eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

Ob der Hilfe suchende Bürger in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist oder wird, lässt sich aufgrund meiner rein subjektiven Feststellung nicht mit der gebotenen Sicherheit feststellen.

Soweit verstanden ? + !
Die Handhabung eines derart gestalteten "Gutachten" hat Methode und dieser Begriff "Querulantentum" bietet - juristisch einwandfrei - dem Gericht Handhabe das Ganze einfach nicht ernst nehmen zu müssen . . .

: ZB :
Zum Thema 'Inflation' eine Ausarbeitung meiner Person und erklärende Hinweise von Herr Prof. Dr. Stefan Sell . . .

http://erwerbslosenverband.org/klage/3_klage_cash_003_anlage_aktuelle-sozialpolitik.html

: APPENDIX : Der kleine Studienteil ... :
WORK IN PROGRESS FORTSCHRITTLICHE ARBEIT

: RECHTLICHE GRUNDLAGEN :

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld (ALG II, umgangssprachlich Hartz V) ist die im 1984er Neusprech so benannte Grundsicherung für Erwerbslose.

Arbeitslosengeld II
(ALG II, umgangssprachlich Hartz IV) erhalten in der Regel Arbeitslose nach dem Arbeitslosengeld, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. ALG II gibt es aber auch als aufstockende Leistung, wenn das Einkommen zu niedrig ist. ALG II ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Zum Begriff "Hartz IV"
"Hartz IV" ist umgangssprachlich und damit sozialrechtlich nicht genau zu fassen. Zum einen wird das gesamte zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) als Hartz IV, Hartz-IV-Reform oder Hartz-IV-Gesetz bezeichnet. Zum anderen meinen viele Menschen nur die Geldleistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), wenn sie von Hartz IV oder Hartz-IV-Empfängern sprechen.

"Hartz IV" bzw. ALG II ist Teil der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II). Diese umfasst Leistungen für erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen von 15 bis zur Rentenaltersgrenze. Als erwerbsfähig gilt, wer gesundheitlich im Stande ist, mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten. Hilfebedürftig sind Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Das ALG II soll 2023 durch das sog. Bürgergeld ersetzt werden.

Sozialhilfe ähnelt der Grundsicherung in Höhe und Umfang, aber Sozialhilfe gibt es nur für nicht erwerbsfähige Menschen.

Erwerbsfähigkeit

Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des 'allgemeinen'*** Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.

Einstiegsgeld

(§ 16b SGB II)

Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder selbstständigen Tätigkeit kann die Agentur für Arbeit ein Einstiegsgeld als Zuschuss zum ALG II zahlen: höchstens 24 Monate lang und nur, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist oder die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt. Der persönliche Ansprechpartner entscheidet, ob und in welcher Höhe Einstiegsgeld gezahlt wird.

Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen

(§ 16c SGB II)

Leistungsempfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen oder bereits selbstständig sind, können auf Antrag ein Darlehen und Zuschüsse von bis zu 5.000 € zur Beschaffung von Sachgütern erhalten. Zudem können Dienstleistungen Dritter zur Beratung und Fortbildung übernommen werden. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen ist ausgeschlossen. Experten schätzen dabei im Vorfeld ein, ob die geplante, selbstständige Tätigkeit voraussichtlich wirtschaftlich tragfähig ist.

Freie Förderung

(§ 16f SGB II)

Die gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen können durch freie Leistungen erweitert werden, wenn diese zum Ziel der Eingliederung in Arbeit sinnvoll sind. Dies gilt insbesondere auch für Langzeitarbeitslose.

Praxistipp

  • Viele Informationen und Details finden Sie in den Merkblättern und Broschüren der Bundesagentur für Arbeit. Downloads unter www.jobcenter.digital > Downloads (unten rechts) > WEITERE DOWNLOADS.
  • Die Broschüre "Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II – Fragen und Antworten" kann beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "A430" kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.
  • Der Erwerbslosen-und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. bietet praxisrelevante Informationen zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld und eine Adressdatenbank zum Auffinden von Beratungsstellen, Erwerbslosen- und Sozialhilfevereinen, Anwaltskanzleien und Stellen, die Ämterbegleitung anbieten unter www.tacheles-sozialhilfe.de > Informationen.

Zuständigkeit

Für Anträge, Informationen und natürlich Beratung, sind die örtlichen Jobcenter zuständig.

Sozialhilfe ähnelt der Grundsicherung in Höhe und Umfang, aber Sozialhilfe gibt es nur für nicht erwerbsfähige Menschen.

SOZIALHILFE

Das Wichtigste in Kürze

Sozialhilfe umfasst hauptsächlich Leistungen für Menschen, die nicht erwerbsfähig und nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Sozialhilfeleistungen gibt es nur, wenn weder der Betroffene selbst, noch Angehörige, noch andere Sozialversicherungsträger für dessen Bedarf aufkommen können.

Hilfebedürftige erwerbsfähige Menschen von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze der Regelaltersrente, die mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können, haben keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe, sondern auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II bzw. Hartz IV).
Die Leistungen der Grundsicherung entsprechen in der Höhe den Leistungen der Sozialhilfe.

Umfang

Die Sozialhilfe umfasst folgende Leistungen (§ 8 SGB XII)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff. SGB XII)
    Wenn umgangssprachlich von "Sozialhilfe" gesprochen wird, ist meist die Hilfe zum Lebensunterhalt gemeint. Ihre Höhe errechnet sich aus den Regelsätzen plus weiteren Leistungen.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII)
  • Hilfen zur Gesundheit ~ Gesundheitshilfe (§§ 47 ff. SGB XII)
  • Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII), Häusliche Pflege Sozialhilfe und Pflegegeld Sozialhilfe
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII)
  • Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 ff. SGB XII)

Sozialhilfe umfasst auch die jeweils notwendige Beratung und Unterstützung.

Voraussetzungen

Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder sich in besonderen Lebenslagen selbst zu helfen, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe.

Rechtsgrundlage für die Sozialhilfe ist das Sozialgesetzbuch Nr. 12 (SGB XII).

Mitwirkungspflicht

Zu beachten ist: Sozialhilfeempfänger haben eine Mitwirkungspflicht, d.h. unter anderem:

  • Sie müssen alles angeben, was ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre Ausgaben und diesbezügliche Änderungen betrifft.
  • Sie müssen auf Verlangen des Sozialamts den Auskünften durch andere Personen zustimmen (z.B. Familienmitglieder, Banken, Ärzte, Sachverständige).
  • Sie müssen sich auf Verlangen des Sozialhilfeträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungen unterziehen, wenn vorhandene Atteste und Bescheide zur Entscheidung nicht ausreichen.

Wenn die Mitwirkungspflichten nicht eingehalten werden, kann das Sozialamt die Leistungen ablehnen oder entziehen.

ANTRAG AUF SOZIALHILFE

Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ein Antrag beim Sozialamt erforderlich.
    ANTRAGSTELLUNG (en)
    Sozialhilfe (SGB XII)
    Hilfen zur Gesundheit ~ Gesundheitshilfe (§§ 47 ff. SGB XII)
    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII)
    Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 ff. SGB XII)
    Eingliederungshilfe (SGB IX §§ 90–150)
Ansonsten ist ein Antrag nicht erforderlich, sondern die Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Es reicht also aus, wenn z.B. Nachbarn, Familienmitglieder, oder der behandelnde Arzt mitteilen, dass eine Person die Sozialhilfe benötigt.

Erklärung zum Begriff Sozialrecht - Krankenhilfe

Die Krankenhilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe im Rahmen der Gesundheitshilfe für Personen, welche keine Krankenversicherung haben und die Kosten für eine ärztliche Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt nicht bezahlen können. Ansprüche auf die Krankenhilfe haben Personen, welche die Voraussetzungen für die Gesundheitshilfe erfüllen und deren Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze gemäß §§ 85 ff. SGB XII liegt.

Zur Krankenhilfe zählen die Leistungen, die üblicherweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden :

  • Ärztliche Behandlungen
  • Versorgung mit Heilmitteln und Arzneimitteln
  • Krankenhausbehandlungen
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Zahnersatz
  • Zahnärztliche Behandlungen

EINGLIEDERUNGSHILFE

Seit dem 1.1.20 ist die Eingliederungshilfe nicht mehr Teil der Sozialhilfe, sondern im SGB IX geregelt. Für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen, gelten deshalb andere Regelungen.

Rechtsgrundlage für die Sozialhilfe ist das Sozialgesetzbuch Nr. 12 (SGB XII).

Eingliederungshilfe > Einkommen und Vermögen

Das Wichtigste in Kürze

Die Eingliederungshilfe umfasst besondere Leistungen für Menschen mit Behinderungen, um diesen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Eingliederungshilfe bekommen Betroffene vom sog. Träger der Eingliederungshilfe, wenn kein anderer Reha-Träger dafür zuständig ist.

Berechnung des Einkommens

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 aus der Sozialhilfe herausgelöst und in das SGB IX als neuer Teil 2 (§§ 90–150) integriert. Seither gelten dafür auch nicht mehr die engen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe.

Auch bei durchschnittlichem oder überdurchschnittlichem Einkommen haben Menschen mit Behinderung heute grundsätzlich Anspruch auf staatlich finanzierte Eingliederungshilfe. Es soll sich nämlich für die Leistungsberechtigten trotz des Eingliederungshilfebedarfs lohnen, durch Arbeit ein eigenes Einkommen zu erwirtschaften.

Als Einkommen werden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte nach § 22 EStG berücksichtigt.

Ein Beitrag ist ab folgendem Jahreseinkommen (gemeint sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten bzw. bei Selbständigkeit der Gewinn) zu leisten:

Das Einkommen stammt überwiegend aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit.  33.558 € (= 85 % der jährlichen Bezugsgröße)

Einsatz von Vermögen

Der Vermögensbegriff ist derselbe wie in der Sozialhilfe. Das nach dem Sozialhilferecht nicht geschützte Vermögen muss grundsätzlich erst aufgebraucht sein, ehe der Staat die Eingliederungshilfe finanziert.

Das gilt aber nicht für das sog. Schonvermögen. Es liegt bei der Eingliederungshilfe deutlich höher als bei der Sozialhilfe, nämlich im Jahr 2022 bei 59.220 € (150 % der jährlichen Bezugsgröße). Das Schonvermögen gilt nicht nur für Geldbeträge, sondern auch für alle anderen Geldwerte.

Per Gesetz muss kein Beitrag für folgende Maßnahmen bezahlt werden :

  • Leistungen zur sozialen Teilhabe nach § 113 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX
  • Leistungen zur medizinischen Reha nach § 109 SGB IX
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 111 Abs. 1 SGB IX
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX
  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 113 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX, wenn diese der Vorbereitung auf Leistungen zur Beschäftigung nach § 111 Abs. 1 SGB IX dienen
  • Leistungen der Eingliederungshilfe und gleichzeitiger Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II ( Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialgeld oder SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) oder nach § 27a Bundesversorgungsgesetz

Umfang der Eingliederungshilfe

Welche Leistungen in welchem Umfang konkret gewährt werden, ist nicht gesetzlich geregelt. Vielmehr wird das in jedem Einzelfall nach folgenden Kriterien bestimmt:

  • Was wünscht sich der Mensch mit Behinderung?
  • Was braucht der Mensch mit Behinderung?
  • Wie sind die persönlichen Verhältnisse?
  • Wo, wie und mit wem wohnt und lebt der Mensch mit Behinderung?
  • Welche eigenen Kräfte und Mittel hat der Mensch mit Behinderung?

Dafür macht der Träger der Eingliederungshilfe einen sog. Gesamtplan.

Der Bedarf des Menschen mit Behinderung wird dabei festgestellt. Grundlage muss die "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sein. Das Projekt REHADAT des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V. informiert unter www.rehadat-icf.de über die ICF.

Der Mensch mit Behinderung muss an der Gesamtplanung von Anfang an beteiligt werden.

Näheres unter Teilhabeplanverfahren ...

Wenn es mehrere Möglichkeiten dafür gibt, wie der Bedarf gedeckt werden kann, gilt:

  • Angemessene Wünsche des Menschen mit Behinderung dürfen nicht verwehrt werden.
  • Nicht als angemessen gilt ein Wunsch normalerweise, wenn die Leistung unverhältnismäßig teurer ist als eine bedarfsdeckende ähnliche Leistung.
  • Aber: Wenn statt der gewünschten Hilfen andere gewährt werden, muss das zumutbar sein. Wenn es nicht zumutbar ist, dass ein Mensch mit Behinderung anders lebt als gewünscht, dürfen die Kosten kein Argument für die Ablehnung der Leistungen sein.
  • Besonders relevant ist der Wunsch nach einer bestimmten Wohnform (z.B. eigene Wohnung oder eben ein kleines Eckhaus in Theisbergstegen ortsteil Godelhausen).

Dauer der Eingliederungshilfe

Ein Recht auf Eingliederungshilfe besteht

  • bis die Ziele der Eingliederungshilfe erfüllt sind
    und
  • solange die Aussicht besteht, dass die Ziele erfüllt werden können.

Im Rahmen des Gesamtplans wird die Dauer mit Hilfe medizinischer, pädagogischer und sonstiger Stellungnahmen von Personen ermittelt, die am Gesamtplan beteiligt sind. Ein lebenslanger Anspruch auf Eingliederungshilfe ist möglich.

Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen

Durch das Bundesteilhabegesetz wurden zum 1.1.2020 die Fachleistungen (Leistungen zur Teilhabe der Eingliederungshilfe) von den existenzsichernden Leistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnen der Sozialhilfe) getrennt.

Praxistipps

  • Menschen, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, können Leistungen auch als Persönliches Budget beantragen. Dies bedeutet, dass sie einen Geldbetrag oder Gutschein bekommen, mit dem sie die notwendigen Leistungen selbst organisieren und bezahlen (§ 105 Abs. 4 i.V.m. § 29 SGB IX)
  • Die Eingliederungshilfe ist im SGB IX noch relativ neu, so dass viele Fragen noch nicht rechtlich geklärt sind. Wenn Ihr Antrag auf Eingliederungshilfe abgelehnt wird, müssen Sie dies nicht hinnehmen. Das gilt auch, wenn Sie mit den Ergebnissen der Gesamtplanung nicht einverstanden sind, z.B. wenn Ihr Bedarf dabei unterschätzt wird oder die Leistungen nicht Ihren Wünschen entsprechen. Sie können statt dessen einen Widerspruch und ggf. eine Klage einlegen.
    Beide sind für Betroffene kostenlos. Wenn Sie anwaltliche Hilfe dafür brauchen, müssen Sie diese allerdings grundsätzlich erst einmal bezahlen. Der Kostenträger, der die Leistung rechtswidrig verwehrt hat, muss die Anwaltskosten hinterher erstatten. Können Sie sich das nicht leisten, können Sie für das Widerspruchsverfahren Beratungshilfe und für gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe beantragen.

Wer hilft weiter ?

Individuelle Auskünfte erteilt der Träger der Eingliederungshilfe. Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berät unter 030 221911-006 rund um das Thema Behinderung, Mo–Do, 8–20 Uhr. Beratung zu allen Leistungen der Eingliederungshilfe übernimmt auch die unabhängige Teilhabeberatung.

Rechtsanwaltskanzleien mit sozialrechtlichem Schwerpunkt helfen weiter, wenn Leistungen der Eingliederungshilfe abgelehnt oder nicht wie gewünscht gewährt werden.

Teilhabeplanverfahren

Das Wichtigste in Kürze

Das Teilhabeplanverfahren wurde durch das >Bundesteilhabegesetz eingeführt, damit es leichter ist, Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu bekommen. Oft ist es schwer, herauszufinden, welche Behörden zuständig sind und teils sind es mehrere gleichzeitig, z.B. die Agentur für Arbeit und der Träger der Eingliederungshilfe. Durch das Teilhabeplanverfahren müssen Menschen mit Behinderungen nicht mehrere Anträge stellen und können sich einfach an irgendeinen Träger wenden, ohne vorher die Zuständigkeit zu kennen.

Ziele

Es soll verhindert werden, dass

  • Menschen mit Behinderungen von einem Träger zum anderen geschickt werden,
  • keine Hilfe bekommen, weil die Träger sich nicht einigen können, wer zuständig ist,
  • sich an mehrere Stellen wenden müssen,
  • die Leistungen unkoordiniert nebeneinander erbracht werden,
  • Menschen mit Behinderungen lange auf die Leistungen warten müssen.

Erreicht werden soll, dass

  • Leistungen "wie aus einer Hand" gewährt werden,
  • die Situation eines Menschen mit Behinderung ganzheitlich wahrgenommen wird,
  • die individuellen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden.


Eine Bearbeitung oder gar Resonanz seitens Ihrer Behörde bei der doch recht ausufernden 'Untätigkeit' seitens Ihrer Behörde erwarte ich ja gar nicht mehr. Trotzdem würde ich mich natürlich über einen ausführlich begründeten Bescheid - schriftlich gegliedert zu diesen einzelnen Punkten der Antragstellung(en) und innerhalb angemessener Frist - freuen.
Ja wirklich. Ganz ehrlich !

UND NOCH EINEN SCHÖNEN TAG WÜNSCHE ICH MIR !
MfG
Arno Wagener


: P S :

aikido ~ Aikido ~

Und der Hinweis wegen der Mailerei an's Jobcenter + Sozialamt schadet in deinen Schreiben an's Amt nun ganz sicher nicht !


Sehen Sie das doch einfach in direktem Zusammenhang mit dieser "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz" . . .


Ja wirklich. Das erscheint als geeigentes Regulativ bei der in früheren Schreiben schon mehrfach erwähnten "Inkompetenzkompensationskompetenz" !
Eigentlich einzig und wirklich nur darum geht es in der Rechtsprechung. Also nicht um diese
"Inkompetenzkompensationskompetenz". Nein. Es geht dabei um "Gemeinwohlkonkretisierungskompetenz".
Öffentliches Interesse und Gemeinwohl sind die eigentlichen Schlüsselbegriffe einer funktionierenden und dem Wohlergehen des Volkes und auch des einzelnen Individuum entsprechend ausgerichteten Staatsaufgabenlehre.
o • • • • • o
Das öffentliche Interesse ist somit gleichbedeutend mit dem Gemeinwohl, das seinerseits das Staatsziel in Gänze definiert. Genau genommen, definieren sollte. Aufgabe des Staates und jeder staatlichen Gewalt ist es somit letztlich nur, das „öffentliche Interesse“ und somit das Gemeinwohl zu verwirklichen.  So heißt es in Art. 3 der Bayerischen Verfassung über den Freistaat Bayern schlicht: „Er dient dem Gemeinwohl.“
o • • • • • o
Kennen Sie übrigens die Verfassung von Rheinland-Pfalz ? + !
o • • • • • o
[ https://www.rlp.de/fileadmin/user_upload/Landesverfassung.pdf ]
Artikel 20 [Staatsbürgerliche Treupflicht] : Jeder Staatsbürger hat seine Treupflicht gegenüber Staat und Verfassung zu erfüllen, die Gesetze zu befolgen und seine körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es dem Gemeinwohl entspricht.
Es gibt auch eine Belehrung der 'Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst' :
[ https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004493 ]
Diese 'Rechtsverordnung' hat Bestand seit dem 13.07.2019 ! Also seien Sie bitte nicht zu 'pingelig' und allzu bürokratisch. Ich bin das ja auch nicht. Oder ?! Und Sie tun dem 'Gemeinwohl', also auch sich selbst, damit etwas Gutes, sind ein/e der Verfassung treue/r, geradezu Linien treue/r, Bürger*in.
o • • • • • o
Das innere und äußere Streben nach Erfüllung von Sinn und Inhalt des öffentlichen Interesse und Gemeinwohl für alle Menschen verbindet so die grundlegenden Wertigkeiten der Staats - und Gesellschaftsordnung in Deutschland als ein derart im Grundgesetz verfassungsrechtlich verbindlich für alle Menschen und gerade auch den Bürger so bestimmten Sozialstaat.



| Change the Beat ! |

: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich lade das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal hoch.




  

• · In dem Sinne ! · •

Antragstellungen, so auch Eingaben bei der Gerichtsbarkeit,
sind ein viel zu wenig gewürdigter Bestandteil der Gegenwartsliteratur !

Der Einfachheit und der Kosten halber – siehe in dem Zusammenhang das lfd. Verfahren beim SG in Speyer wegen dieser nur als unzureichend zu wertenden Höhe des geltenden Regelsatz mit dem Aktenzeichen 7 AS 470/22 – sende ich Ihnen ( falls erforderlich und gewünscht ) ergänzende Unterlagen, so auch die in dem heutigen Schreiben angegebenen Schriftsätze nur mit einem Link, also einem Hinweis auf die für Sie jederzeit verfügbaren Daten im Internet. Wenn Sie die jeweiligen Schriftsätze in vollständiger Form von mir benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung ! Und - wie Sie sicher verstehen werden - in dem Fall muss ich hiermit eine vollständige Kostenübernahme der erforderlichen Aufwendungen für Ausdruck und postalische Übermittlung der von Ihnen geforderten Schriftsätze beantragen. Sie sollen jedoch - so oder so - auf jeden Fall Teil der Akte beim Jobcenter Landkreis Kusel und auch des Sozialamt Kreisverwaltung Kusel sein !


: Schriftverkehr wegen der 'Forderung auf Abhilfe und außergerichtliche Geltendmachung' im Sinne des GG :


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: ZUM SACHVERHALT : LAW & Order № 1 : 1 Seite :

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Abstimmungen gemäß Art. 20 (2) GG. Oder alternativ dazu GG Art. 20 ( 4 ) ...

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Hier : Own Artwork ! Das Teil da oben ist vom allwissenden Wikipedia und da
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..: Gemeinwohl vs Konzernpolitik :..
::. COOPERATION vs. CORPORATION .::
::. Anfrage wegen Kooperation + Zusammenarbeit .::
2023 ist für Menschen auf Planet Erde Zeit Kooperation und Zusammenarbeit zu wagen.
Ich zitiere da immer gerne das Ende einer @mail an [u.dilg -@- brot-fuer-die-welt.de] von 2005 :
» Unabhängig davon sollten wir zusammen arbeiten.
Wenn es trotz der gemeinsamen Zielsetzung möglich erscheint. «

: THIS DATA / DIESES SCHREIBEN :
: public_coop_20230410_klimanotstand.html :
Gewissermaßen ein wirklich wunderschönes Narrativ . . .
Und ich habe extra zur Sicherheit bei Wikipedia nachgeschaut !
[ https://de.wikipedia.org/wiki/Narrativ_(Sozialwissenschaften) ]
So betrachtet, lt. dem 'allwisssenden' Wikipedia, stimmt diese Begriffsbildung exakt.
Ich glaube nicht an Petitionen. Auch nicht an Wahlen. Da tut sich ja nun wirklich nicht allzuviel.
Aber zum Glück habe ich dafür einen gut funktionierenden Hang zu einer eher irrationalen 'Logik' ...

Letztendlich geht es jetzt darum den Sachverhalt bekannt zu machen und auch die Finanzierung sicher zu stellen. Das sind noch knapp 5 Monate bis Oktober. Zeit ist dafür eigentlich genug.
Vielleicht könnt ihr dabei ja etwas helfen ? + ! : 💜 | 💚 SHARE ¡ T !
FUN'D'RAISER
In dem Text steht eigentlich Alles Notwendige ...
[ http://www.schema3.org/project/wahl2023/fun'd'raiser_startnext_text_20230406.html ]
: AUSZUG : Zielrichtung dieser Aktion ist neben dem Widerstandsrecht gemäß Art. 20 (4) GG — wichtig auch als Rechtsschutz für die Klimaaktivisten — gerade aber eine Abstimmung im Sinne des Art. 20 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz als Sachentscheid zum so bereits 2019 vom EU postulierten "Klimanotstand" und dem Klimaurteil des BVerfG 2021.
Flankierend dazu eine Klimaklage mit Zielrichtung EGMR, also dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Abstimmungen ? + !
Das Grundgesetz ist da doch seit nun fast 73 Jahren ganz eindeutig ?!
» Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. «
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